Hochschulstadt Sindelfingen

Hochschulstadt Sindelfingen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir stellen gemeinsam folgenden Antrag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Ansiedlung einer Hochschule nach Kräften
voranzutreiben. Hierzu soll sie unter anderem folgenden Optionen engagiert prüfen und
entsprechende Maßnahmen ergreifen:

1. Gespräche mit der baden-württembergischen Landesregierung über die Neugründung
einer staatlichen Fachhochschule in Sindelfingen führen.

2. aktiv das Gespräch mit bestehenden staatlichen und privaten Universitäten sowie
Fachhochschulen aus Baden-Württemberg über die Auslagerung bestimmter
Studiengänge nach Sindelfingen suchen und ausloten, inwiefern die Gründung von
Hochschul-Außenstellen in Sindelfingen möglich ist.

3. aktiv mit lokalen Wirtschaftsunternehmen und potentiellen Geldgebern in einen
Austausch über Konzeption und Neugründung einer privaten Hochschule treten.

4. bestehende Initiativen zur Neugründung einer privaten Hochschule aus der
Sindelfinger Bürgerschaft aktiv unterstützen und bedarfsgerecht fördern.

Über den Fortgang der Ansiedlungsbemühungen soll regelmäßig nichtöffentlich im
Gemeinderat und seinen Ausschüssen berichtet werden.

Begründung:

Die Ansiedlung einer Hochschule ist für unsere Stadt eine der zentralen
Zukunftsaufgaben. Hierbei ist an viele Hochschulprofile zu denken: in der Mitte des
Technologie- und Industriestandorts Region Stuttgart gelegen wäre Sindelfingen ein
attraktiver Standort für eine Hochschule mit technischem oder
ingenieurwissenschaftlichem Schwerpunkt, es ergäben sich aber Anknüpfungspunkte für eine Hochschulansiedlung in anderen Segmenten, beispielsweise im Bereich Kultur &
Medien.

Da es im ganzen Kreis Böblingen keine Hochschule mit grundständigem Studiengang gibt
(einzig den „kleinen“ Hochschulstandort Hermann-Hollerith-Zentrum in Böblingen),
erhoffen wir uns von einer Hochschulansiedlung auch einen großen Imagegewinn für die
Stadt Sindelfingen. Eine Hochschule ist ferner wichtiger Standortfaktor für die Ansiedlung
und Bindung von Unternehmen, die von der Kooperation mit einer örtlichen Hochschule
vielfältig profitieren könnten.

Indem eine solche Hochschule in der Innenstadt untergebracht wird - beispielsweise im
Sterncenter oder auf dem neuen Post-/VoBa-Areal - würde sie auch einen erheblichen
Beitrag zur Innenstadtbelebung leisten. Junge Menschen, die sich dann in der Stadtmitte
aufhalten, zum Studium gar nach Sindelfingen ziehen oder aufgrund einer vor Ort
bestehenden Hochschule zum Studium nicht mehr wegziehen, setzen Impulse für
Einzelhandel, Gastronomie und Nachtleben.

Auch durch Initiativen aus Vereinswesen und Zivilgesellschaft, z.B. dem InnenstadtEntwicklungspapier des GHV Sindelfingen, in welchem die Ansiedlung einer Hochschule
als zentrale Aufgabe für die Weiterentwicklung der Innenstadt in den kommenden Jahren
angeführt wird, sehen wir uns in unserer Forderung bestärkt.

Um eine solche Hochschulansiedlung durchführen zu können braucht es unserer
Auffassung nach eine gezielte Kraftanstrengung der Stadtverwaltung, die gemeinsam mit
der Wirtschaftsförderung Sindelfingen GmbH aktiv das Gespräch mit dem Land und
möglichen Trägern und Unterstützern privater Hochschulen suchen muss. Es braucht auch
verwaltungsseitig eine klare und spürbare Absichtserklärung, dass Sindelfingen
Hochschulstandort werden soll - die dann in einer engagierten Suche nach Partnern und
Geldgebern sowie die Erstellung eines Hochschulkonzepts münden soll. Zur Erreichung
des Ziels „Hochschulstadt Sindelfingen“ kann es viele gangbare Wege geben: wo ein
Wille, da ein Weg. Entscheidend ist daher ein klares Bekenntnis der Verwaltung, sich auf
allen gangbaren Wegen proaktiv um die Ansiedlung einer Hochschule oder HochschulAußenstelle in Sindelfingen zu bemühen.

Vorbilder für eine solches Hochschulansiedlungsvorhaben, das mit einer ambitionierten Absichtserklärung der Stadtverwaltung begonnen hat, gibt es bundesweit einige.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Reinhardt, Dr. Beyer, Dr. Baisch


Stolpersteine für NS-Opfer in Sindelfingen

Stolpersteine für NS-Opfer in Sindelfingen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Die Fraktionen der FDP, CDU, FWS, SPD, Linke, AfD, Bündnis 90/Die Grünen stellen folgenden
Antrag:


Die Verwaltung der Stadt Sindelfingen wird beauftragt, die Umsetzung des Projekts
„Stolpersteine“ zur Erinnerung an die Sindelfinger Opfer des Nationalsozialismus zu organisieren.
Um weitere Orte des würdigen Andenkens, der Erinnerung und der Mahnung in unserer Stadt zu
schaffen, sollte die Stadt Sindelfingen dem Beispiel von 1099 (Stand 29. Dezember 2019) Städten
und Gemeinden in Deutschland folgen und die Umsetzung des länderübergreifenden Projekts
„Stolpersteine“ des Kölner Künstlers Günter Demnig in unserer Stadt durch die Erteilung einer
Verlegungsgenehmigung ermöglichen und diese mit ihrem Kulturamt planerisch, historisch und
organisatorisch koordinieren.


Das Stolperstein-Projekt stellt das größte, dezentrale NS-Mahnmal der Welt dar - seit Beginn des
Projekts im Jahre 1992 verlegte Demnig auf Initiative privater Stiftungen, von Privatpersonen,
Vereinen oder Gemeinden 75.000 Stolpersteine in 25 Ländern, darunter über 7000 in
Deutschland.


Ein „Stolperstein“ ist eine quadratische Messingtafel mit abgerundeten Ecken und Kanten,
welche von einem angegossenen Betonwürfel mit einer Kantenlänge von 96 x 96 mm und einer
Höhe von 100 mm getragen wird. Die Tafel, welche mit einem von Hand eingeschlagenen Lettern
beschrifteten Text an ein Opfer des Nationalsozialismus in der jeweiligen Gemeinde erinnert, wird
niveaugleich in das Pflaster oder den Belag des Gehwegs, zumeist in der Nähe der letzten
bekannten Wohn- oder Wirkungsstätte des Opfers eingelassen. Die Kosten eines Stolpersteins,
welcher nach Verlegung in das Eigentum der Gemeinde übergeht, betragen 120 . Diese Kosten
werden andernorts durch Spenden oder Patenschaften von Privatpersonen übernommen. Diese
Patenschaften für einen Stolperstein vermittelt die Stadt zwar, die Kosten für die Verlegung
werden allerdings vom Paten, nicht vom Stadthaushalt übernommen.


Begründung:


Sie waren Juden, sie waren Kommunisten, sie waren Sinti, sie waren Zeugen Jehovas oder
wurden als Behinderte getötet - zahlreiche Sindelfingerinnen und Sindelfinger kamen durch die
menschenverachtenden Taten der Nationalsozialisten ums Leben. Mit der NS-Opfer-Gedenktafel
vor dem Rathaus, der Gedenktafel für die in Sindelfingen umgekommenen Zwangsarbeiter auf
dem Alten Friedhof, dem Denkmal für die jüdische Familie Ullmann am DOMO und dem
Gedenkort für die Weltkriegsopfer am Alten Friedhof wird in Sindelfingen an vielen Orten seit
Jahrzehnten Erinnerungskultur gelebt und der schrecklichen Schicksale während dieser dunklen
Epoche unserer Stadtgeschichte würdig gedacht.


Durch ihren Fokus auf das individuelle Gedenken - jeder Stolperstein gibt ein Einzelschicksal
wieder - schaffen es die Stolpersteine jedoch, fernab zentraler Mahnmale und Gedenkstätten das
Leid des/der Getöteten in persönlicherer Weise nachzuvollziehen und die Erinnerung an das
schreckliche Einzelschicksal erlebbar zu machen. Für Orte, an denen die Zahl der Opfer die
räumlichen Gegebenheiten übersteigt, entwickelte Günter Demnig die an den Maßen der
Stolpersteine orientierte (96 mm Breite) „Stolperschwelle“, welche bis zu einem Meter verlängert
werden und somit an mehrere Schicksale erinnern kann.


Ferner schafft das Konzept der Stolpersteine als dezentrales Mahnmal, als an vielen Stellen direkt
in die Stadt und Stadtgesellschaft integrierter Ort des Gedenkens eine sinnvolle Ergänzung zu den
in Sindelfingen bereits vorhandenen zentralen Gedenkorten. Stolpersteine schaffen es, die Namen
der NS-Opfer zurück an die Orte zu bringen, wo die Opfer in Sindelfingen lebten - ohne
Möglichkeit, ihnen „auszuweichen“, sie zu „umgehen“. Laut Demnig sei bei zentralen
Gedenktafeln oder -orten dies nicht in demselben Maße gewährleistet - an solchen Mahnorten
„werde einmal im Jahr von Honoratioren ein Kranz niedergelegt, (...) aber andere können den
Mahnmale einfach umgehen.“ Das erforderliche Bücken, um die Namen auf den Stolpersteinen zu
lesen, stellt ferner eine symbolische Verbeugung vor den Opfern und ihren Schicksalen dar.

Zahlreiche Hinterbliebene von NS-Opfern, Opferverbände und Historiker schätzen die
Stolpersteine als würdige und aufrüttelnde Form des Gendenkens - Zeit, dass auch in
Sindelfingen den Opfern des dunkelsten Kapitels unserer Stadtgeschichte auf diese Weise
gedacht wird.


gez. Maximilian Reinhardt, FDP
im Namen der Fraktionen des Gemeinderats


Gastronomiebetriebe auch 2022 unterstützen

Gastronomiebetriebe auch 2022 unterstützen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die FDP-Fraktion stellt folgenden Antrag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auch 2022 die Sondernutzungsgebühren für
Flächen der Außengastronomie auszusetzen und nicht zu veranschlagen sowie auch
künftig Erweiterungsanträge der Gastronomiebetriebe für Außenflächen mit den
zuständigen, verwaltungsinternen Stellen im Rahmen der rechtlichen
Umsetzbarkeiten unbürokratisch und schnell zu prüfen.

Begründung:

Auch 2022 leiden die Gastronomiebetriebe stark unter den Folgen der CoronaPandemie. Insbesondere durch die Einführung der jüngsten, zur Bekämpfung der
Corona-Pandemie notwendigen Zugangsbeschränkungen wie 2G oder 2G Plus
hatten die Betriebe weitere Einnahmeausfälle zu verzeichnen, welche - selbst bei
positivem Verlauf der Pandemie - weit in das Jahr 2022 hinein reichen dürften.
Folglich sollte die Stadtverwaltung auch 2022 komplementär zu den
Unterstützungsangeboten von Land und Bund effektive Maßnahmen zur Entlastung
der Gastronomiebetriebe in Sindelfingen ergreifen. Auch die Nachbarstadt Böblingen
hat jüngst die von uns beantragten Maßnahmen für das Jahr 2022 verlängert.

gez.
Reinhardt, Knapp, Dr. Beyer, Dr. Baisch
FDP-Fraktion


E-Scooter Chaos beenden

E-Scooter-Chaos beenden

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die FDP-Fraktion stellt folgenden Antrag:

Die Stadtverwaltung Sindelfingen wird beauftragt, effektiver gegen das behindernde „Falschparken“ von E-Scootern im öffentlichen Raum vorzugehen.
Hierzu ist die Sondernutzungssatzung dahingehend zu erweitern, dass das Verleihen von E-Scootern in Sindelfingen künftig als erlaubnispflichtige Sondernutzung eingestuft wird und den Verleihern hierfür feste (Ab-)Stellplätze zugewiesen werden. Das gegenwärtig praktizierte Modell, wonach E-Scooter frei im öffentlichen Raum abgestellt werden können und lediglich Selbstverpflichtungen der Verleiher zur Behebung von Verkehrsbehinderungen im öffentlichen Stadtraum existieren, wird beendet.

Die Verwaltung wird darüberhinaus beauftragt, weitere Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung des E-Scooter-Problems zu konzipieren und umzusetzen.

Begründung:

E-Scooter stellen grundsätzlich eine willkommene und sinnvolle Bereicherung für das Mobilitätsangebot in Sindelfingen dar. Allerdings verursachen sie gegenwärtig zahlreiche Behinderungen von Verkehrsflächen im öffentlichen Raum, insbesondere auf Geh- und Radwegen sowie in Fußgängerzonen. Gerade für mobilitäts- oder sehkrafteingeschränkte Personen, Rollstuhlfahrer, Fahrradfahrer oder Menschen mit Kinderwägen ergeben sich durch das unsachgemäße Abstellen der E-Scooter Gefahren; für übrige Fußgänger jedenfalls erhebliche Unannehmlichkeiten. Die Erfahrungen der vergangenen Monate zeigen: das gegenwärtig praktizierte Free- Floating-Modell ist kein Erfolgsmodell.

Das OVG Münster hat im November 2020 geurteilt (OVG Münster, Beschl. v. 20. 11. 2020 – 11 B 1459/20), dass E-Scooter statt Gemeingebrauch eine Sondernutzung

darstellen. Es ist damit zu rechnen, dass weitere Urteile dieser Art folgen. Zahlreiche Städte, auch in Baden-Württemberg, erweiterten inzwischen ihre Sondernutzungssatzungen um Regelungen für E-Scooter, die den von uns vorgeschlagenen Maßnahmen entsprechen.

gez. Reinhardt u.a. FDP-Fraktion


Solarbäume in Sindelfingen

Solarbäume für Sindelfingen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir stellen folgenden Antrag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Anschaffung und Errichtung sogenannter
„Solarbäume“ an geeigneten Orten in der Stadt zu prüfen.

Begründung:

Ein Solarbaum ist ein Element öffentlicher Plätze, das eine baumähnliche verzweigte
Struktur aufweist und mit Hilfe von mehreren Solarzellen Elektrizität erzeugt. Ein
Solarbaum kann dabei als klimaneutrale Straßenlaterne dienen, indem die tagsüber
gespeicherte Energie nachts in Form von Licht wieder abgegeben wird.

Durch ihre ansprechende Gestaltung tragen Solarbäume zudem zur Steigerung der
Aufenthaltsqualität auf öffentlichen Plätzen bei. Auch Sitzgelegenheiten lassen sich
in Solarbäume integrieren (vgl. Anhang). Es existieren sogar Solarbaum-Modelle mit
integriertem Wasserspender, E-Bike-Ladestationen oder USB-Anschlüssen.

Sowohl in der Innenstadt - u.a. im Rahmen der Sanierung und Neugestaltung des
Marktplatzes und der Planie - als auch auf Plätzen in den Stadtteilen und den
Teilorten Maichingen und Darmsheim ließen sich unserer Auffassung nach
Solarbäume gut platzieren. Die Aufstellung kann durch die Stadt selbst oder durch
Private erfolgen (etwa Sindelfinger Unternehmen, Vereine, Stiftungen).

gez.
Reinhardt u.a.
FDP-Fraktion


Ertüchtigung des Grillplatzes am Skihang

Ertüchtigung des Grillplatzes am Skihang

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir stellen folgenden Antrag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zeitnah den Grillplatz am Sindelfinger Skihang
(Winterhaldenstraße) zu ertüchtigen.

Begründung:

Der Grillplatz am Sindelfinger Skihang erfreut sich gerade während der
Sommermonate großer Beliebtheit, nicht nur bei jungen Sindelfingerinnen und
Sindelfingern. Leider ist der Grillplatz inzwischen in sehr schlechtem Zustand. Unter
anderem liegen folgende, erkennbare Mängel vor:

- die beweglichen Grillroste über der Feuerstelle sind nur noch sehr schwer
justierbar, verbogen und stark verrostet. Es scheint gut denkbar, dass durch die
Korrosion der Grillroste selbst bei Verwendung einer zusätzlichen Grillschale
Gesundheitsgefahren beim Grillen entstehen könnten - oder der „Ekelfaktor“
zumindest Leute davon abhält, den Grillplatz überhaupt zum Grillen zu nutzen.
Durch die Biegung der Grillroste ist nicht nur gleichmäßiges Erhitzen des Grillguts
kaum möglich, auch gerät das Grillgut in bedenkliche Nähe zum Feuer.

- Das „Fundament“ der Feuerstelle weist einen großen, ca. 8 cm breiten Riss auf,
durch den u.a. glühende Kohlen hinausfallen können.

- Die „Aufbauten“ und Stützpfeiler der Feuerstelle sind insgesamt stark verrostet und
verbogen, sie machen keinen dauerhaft stabilen Eindruck.

- Bänke und Tische weisen Beschädigungen auf, u.a. große Brandlöcher und

-flecken sowie Beschmierungen.

- Der Grillplatz ist während der Sommermonate oftmals stark vermüllt und der
aufgestellte, große Mülleimer mit Deckel quillt häufig über.

Wir wollen den Grillplatz als wichtigen Ort der Naherholung und Aufenthaltsqualität
am Sindelfinger Waldrand erhalten, da wir um die Popularität dieses Ortes gerade
während der Sommermonate wissen. Hierzu müssen aber, idealerweise im Q1/2022,
dringend benötigte Ertüchtigungsmaßnahmen durchgeführt werden, sodass im
Frühjahr/Sommer 2022 Grillen am Sindelfinger Skihang wieder in einer sicheren und
ansprechenderen Umgebung möglich ist.
Im Anhang zum Antrag noch einige Bilder, die die gegenwärtige Lage des Grillplatzes
verdeutlichen.
gez.
Reinhardt u.a.
FDP-Fraktion


Ein Mittelaltermarkt für Sindelfingen

Ein Mittelaltermarkt für Sindelfingen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir stellen folgenden Antrag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem City-Marketing e.V. ein
attraktives Konzept für die Durchführung eines Mittelaltermarkts auszuarbeiten und
im Jahr 2022 umzusetzen. Hierbei sollen auch Kulturschaffende und
Gewerbetreibende aus Sindelfingen miteinbezogen werden.

Der Mittelaltermarkt soll der beeindruckenden historischen Kulisse wegen im Gebiet
der Altstadt und des Stiftsbezirks stattfinden. Sowohl kulinarische Angebote
(traditionell-mittelalterliche Speisen und Getränke), Stände für mittelalterliche Waren
und Kunsthandwerk als auch musikalische und schauspielerische Darbietungen
(etwa am Vorplatz der Martinskirche), inspiriert von der Sindelfinger Stadtgeschichte
während des Mittelalters, können hierbei ein attraktives und mit überregionaler
Strahlkraft versehenes Event schaffen und Leben in unsere Alt- und Innenstadt
bringen.

Begründung:

Mittelaltermärkte erfreuen sich großer Beliebtheit und hoher Besucherzahlen – ein
Beispiel hierfür ist der extrem erfolgreiche, alljährliche Mittelaltermarkt in Esslingen
(in Verbindung mit dem dortigen Weihnachtsmarkt), welcher „Mittelalterfans“ und
Standbetreiber aus dem ganzen Land anlockt. Eventagenturen verfügen oftmals über
umfangreiche Adresskarteien von Standbetreibern, die auf Mittelaltermärkte
spezialisiert sind, sowie über Expertise in der Organisation von Mittelaltermärkten.
Ein Mittelaltermarkt würde daher unserer Auffassung nach keinen unangemessen
hohen Arbeitsaufwand für Stadtverwaltung und Tochtergesellschaften begründen.
Die sich verbessernde Corona-Lage stimmt uns zudem positiv, dass große
marktähnliche Veranstaltungen 2022 wieder ohne größere Einschränkungen
stattfinden und daher nun auch seriös vorbereitet werden können.

Mit über 65.000 Einwohnern und einer Altstadt, die Teil der deutschen
Fachwerkstraße ist, dürfte Sindelfingen ein attraktiver Standort für einen
Mittelaltermarkt sein. Die Sindelfinger Stadtgeschichte im Mittelalter war zudem
ereignisreich genug, um in Zusammenarbeit mit professionellen oder ehrenamtlichen
Kulturtreibenden um den Mittelaltermarkt herum ein attraktives Kulturprogramm zu
entwickeln, welches den kommerziellen und kulinarischen Teil eines Mittelaltermarkts
um eine stadthistorisch-kulturelle Dimension erweitert.

gez.
Reinhardt u.a. FDP-Fraktion


Beantwortung von Fragen bzgl. Gewässer und Badenutzung

Sehr geehrter Herr Reinhardt,

die von Ihnen an die Verwaltung gerichteten Fragen habe wir wie folgt beantwortet:

1. Gibt es in Sindelfingen derzeit Gewässer, die als Badegewässer / Badestellen (öffentlich) zugänglich sind? Wenn ja, welche?

Die Stadt hält mit den vorhandenen öffentlichen Badeeinrichtungen ein reichhaltiges, sicheres und kostengünstiges (insbesondere für Kinder, Familien und Inhaber städtischer Berechtigungskarten) Badeangebot bereit. Von der Verwaltung wird deshalb nicht die Notwendigkeit gesehen, weitere zusätzliche Bademöglichkeiten an den öffentlichen Gewässern zu schaffen.

In diesem Zusammenhang ist auf die Verkehrssicherungspflicht der Stadt (Richtlinie 94.12: Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Naturbädern während des Badebetriebes und die Richtlinie 94.13: Verkehrssicherungspflicht an Badestellen an Gewässern) bis hin zur Notwendigkeit einer Aufsichtsperson hinzuweisen. Dieses nicht zu unterschätzende Problem hat viele Kommunen in den letzten Jahren dazu veranlasst, Badeseen und dgl. zu schließen bzw. ein Schwimmverbot auszusprechen. Nach Rechtsprechung des BGH ist eine Aufsicht jedenfalls dann zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht notwendig, wenn ein bädertypischer Ausbau vorliegt. Dazu kann u.U. bereits ein Steg genügen, erst recht vorhandene Rutschen, Umkleidekabinen oder Zugangsbeschränkungen. Welche Aufsichtspflichten konkret bestehen, lässt sich nur durch Betrachtung des jeweiligen Einzelfalles bestimmen.

2. Gibt es in Sindelfingen Gewässer, die zwar derzeit nicht als Badegewässer / Badestellen (öffentlich) zugänglich sind, aber theoretisch die Anforderungen hinsichtlich Wasserqualität o.ä. erfüllen, um als solche zugelassen zu werden (z.B. Teile des ehemaligen Naturfreibads Klostersee, des Goldbachsees oder des Langen Sees am Flugfeld, sofern auf Sindelfinger Gemarkung))? Wenn ja, welche?

In den Gewässern wurden bislang keine Messungen entsprechend der Badegewässerrichtlinie durchgeführt. Aussagen bezügl. der Einhaltung der an Badegewässer gestellten Anforderungen (Badegewässerrichtlinie/Badegewässerverordnung) können deshalb nicht getroffen werden.

3. Welche baulichen und gewässertechnischen Ertüchtigungsmaßnahmen müssten durchgeführt werden, um betreffende Gewässer vollends „badegewässertauglich" zu machen? Wäre dies nach Einschätzung der Verwaltung wirtschaftlich vertretbar?

Die Wasserqualität muss der Badegewässerrichtlinie/Badegewässerverordnung entsprechen. Es ist zu bezweifeln, dass im innerstädtischen Raum mit den verschiedenen Einleitungen aus versiegelten Flächen (Straßen/Wegen) und den Regenüberlaufbecken die Parameter der Badegewässerrichtlinie eingehalten werden können. Dem Tiefbauamt sind bislang keine technischen Maßnahmen für eine eventuelle Hygienisierung der verschiedenen Einleitungen, insbesondere aus den Regenüberlaufbecken bekannt.

Generell ist jedoch festzuhalten, dass technische Anlagen einen hohen finanziellen Aufwand (baulich, in der Unterhaltung und im Betrieb) nach sich ziehen würden. Ebenso führen ggf. die erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung der Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht sowie ein erhöhter Reinigungsaufwand/Müllbeseitigung im Bereich einer Badestelle zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung.  

4. Gibt es sonstige Erwägungen, die nach Einschätzung der Verwaltung gegen die Ausweisung eines Badegewässers sprechen, sofern dafür grundsätzlich geeignete öffentliche Gewässer in Sindelfingen vorliegen (bspw. Konflikt mit Angelvereinen etc.)?

Neben den bereits im Pkt.1 genannten Aspekten zur Verkehrssicherungspflicht der Stadt sind darüberhinaus die grundsätzlichen Belange des Naturschutzes und der Nutzung als Angelgewässer zu beachten.

Öffentliche Gewässer stellen einen wichtigen Lebensraum für Flora und Fauna dar und sind ein zentrales Element im Naturschutz. Eine Nutzung als Badegewässer ist mit diesen Funktionen nur schwer in Einklang zu bringen. Daneben sind der Klostersee und der Eisweiher/Schlanderersee (Goldbachsee) schon seit Jahrzehnten, aktuell bis 31.12.2032 an den Angelsportverein Sindelfingen verpachtet. Eine gleichzeitige Nutzung als Badegewässer würde ein enormes Konfliktpotential bergen.

Beim Langen See im Flugfeld handelt es sich ausdrücklich um eine abwassertechnische Anlage zur Regenwasserbewirtschaftung, welche sämtliches Regenwasser von Straßen und Dächern des Flugfeldes sammelt und über vorgeschaltete natürliche Reinigungsanlagen wie dem Schilfgürtel wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zuführt. Daher ist jegliche Nutzung außerhalb der Funktion als abwassertechnische Einrichtung genehmigungsrechtlich ausgeschlossen. Stadtplanerisch stellt der See neben der Aufenthaltsqualität auch eine naturschutzrechtliche Anlage dar, die versiegelte Flächen auf dem Flugfeld ausgleicht. Die Schilffelder am Rand des Seeufers dienen als Lebensraum und Rückzugsmöglichkeit für verschiedene Tierarten. Bislang wurden keine Ausnahmegenehmigung für die Nutzung des Langen Sees, wie z.B. für Triathlonveranstaltungen erteilt. Die derzeitigen Events erfolgen ohne Nutzung des Gewässers. Die Schwimmwettbewerbe zur Triathlonveranstaltung in Sindelfingen finden im Freibad statt.

5. Wurde der Verwaltung gegenüber in den vergangenen Jahren Bedarf aus Bürgerschaft, Vereinswesen und Wirtschaft (bspw. Gastronomie) nach einem Badegewässer in Sindelfingen artikuliert?

Es sind bislang keine Anfragen aus der Bürgerschaft bei der Verwaltung eingegangen.


Gründerwettbewerb für Sindelfingen

Gründerwettbewerb für Sindelfingen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir stellen folgenden Antrag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung
Sindelfingen GmbH und lokalen Unternehmen ein Konzept zur Durchführung eines
Gründerwettbewerbs für Sindelfingen zu erstellen.

Begründung:

Ein Ziel kommunaler Wirtschaftsförderung muss es sein, Unternehmensgründungen
bestmöglich zu unterstützen und junge Gründerinnen und Gründer am Standort mit ihren
kreativen, oftmals innovativen Ideen nach Kräften zu fördern. Gerade die Region Stuttgart
hat als exzellenter Technologie-, Industrie- und Forschungsstandort das Potenzial, Hotspot
für innovative Gründungen zu werden - dieses Potenzial gilt es auch in Sindelfingen zu
nutzen. Erfolgsgeschichten wie „Knowunity“ untermauern, dass in unserer Stadt tolle
Startup-Ideen schlummern.

Wir regen daher einen Gründerwettbewerb an. Gründerinnen und Gründer können im
Rahmen eins solchen Wettbewerbs ihre innovativen Geschäftsideen vorstellen. Ein
Gremium - beispielsweise besetzt mit regionalen Akteueren aus der Startup-Szene,
lokalen Wirtschaftsvertretern, Wirtschaftsförderung, City-Marketing, Kommunalpolitik und
IHK - könnte diese Ideen bewerten. Erst-, Zweit- und Drittplatzierte können daraufhin in
unterschiedlicher Weise Unterstützung für die Realisierung ihres Gründungsprojektes
erhalten, beispielsweise eine vollständige oder anteilige Erstattung der Miete für ein
Ladenlokal in der Innenstadt oder Stadtteilzentren, Sachleistungen oder Beratungs- und
Coachingdienstleistungen in den Bereichen Finanzierung, Kommunikation und Marketing.
Indem siegreiche Gründerteams mit innovativen Ideen die Perspektive auf mietfreie oder
mietreduzierte Geschäftsflächen erhalten, könnte auch das Leerstandsproblem in
Innenstadt und Stadtteilzentren auf diese Weise kreativ gelöst werden.

Auch die der Stadt Sindelfingen im April 2021 vom Wirtschaftsministerium verliehene
Auszeichnung als „gründungsfreundliche Kommune“ sollte Ansporn sein, weitere Anreize
für Unternehmensgründungen - beispielsweise in Form eines Gründerwettbewerbs - zu
schaffen.

Ein Vorbild für die Umsetzung eines solchen kommunalen Gründerwettberwerbs könnten
u.a. der Gründerwettbewerb „Lebe Deine Idee!“ der Stadt Pfullendorf, der Wettbwerb
„#Seimutig“ der Stadt Bad Reichenhall, der Gründerwettbewerb „Lebendige Innenstadt“
der Stadt Freiberg in Sachsen oder der Wettbewerb „Vision M“ der Stadt Moers sein.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Maximilian Reinhardt u.a.

FDP-Fraktion


Befreiung der historischen Stadtmauer von Efeu

Befreiung der historischen Stadtmauer von Efeu

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Die FDP-Fraktion im Gemeinderat stellt folgenden Antrag:

Die Stadt Sindelfingen lässt zeitnah den ausufernden Efeu am großen Stück der
historischen Stadtmauer am Schaffhauser Platz entfernen.


Begründung:


Es ist uns ein wichtiges Anliegen, bedeutende Orte der Sindelfinger Stadtgeschichte
sicht- und erlebbar zu machen. Das Teilstück der historischen Stadtmauer am
Schaffhauser Platz samt Wehrgang ist ohne jeden Zweifel ein solcher Ort - derzeit ist
er allerdings durch den ausufernden Efeubewuchs mehr eine botanische als eine
stadthistorische Sehenswürdigkeit.


Ferner sorgen wir uns um den Erhalt der historischen Bausubstanz, wenn dem Efeu-
Wildwuchs nicht Einhalt geboten wird. Durch die in das Mauerwerk hineinreichende
Verwurzelung wuchernden Efeus wurden bereits vielerorts historische
Bausubstanzen, u.a. von Stadtmauern, enorm beschädigt - bis hin zur
Einsturzgefahr. Ein solches Szenario gilt es zu vermeiden, mag nach dem
ästhetischen Empfinden Einzelner eine efeubewachsene Wand in der Altstadt noch
so ansprechend sein.


Auch Altstadteinwohner und Initiativen wie „Wir alle sind die Stadt“ weisen seit
geraumer Zeit auf den ausufernden Efeubewuchs an der historischen Stadtmauer hin
und fordern ein Handeln der Stadtverwaltung ein.


gez.

Knapp, Reinhardt, Dr. Beyer, Dr. Baisch, FDP-Fraktion