E-Scooter-Chaos beenden

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die FDP-Fraktion stellt folgenden Antrag:

Die Stadtverwaltung Sindelfingen wird beauftragt, effektiver gegen das behindernde „Falschparken“ von E-Scootern im öffentlichen Raum vorzugehen.
Hierzu ist die Sondernutzungssatzung dahingehend zu erweitern, dass das Verleihen von E-Scootern in Sindelfingen künftig als erlaubnispflichtige Sondernutzung eingestuft wird und den Verleihern hierfür feste (Ab-)Stellplätze zugewiesen werden. Das gegenwärtig praktizierte Modell, wonach E-Scooter frei im öffentlichen Raum abgestellt werden können und lediglich Selbstverpflichtungen der Verleiher zur Behebung von Verkehrsbehinderungen im öffentlichen Stadtraum existieren, wird beendet.

Die Verwaltung wird darüberhinaus beauftragt, weitere Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung des E-Scooter-Problems zu konzipieren und umzusetzen.

Begründung:

E-Scooter stellen grundsätzlich eine willkommene und sinnvolle Bereicherung für das Mobilitätsangebot in Sindelfingen dar. Allerdings verursachen sie gegenwärtig zahlreiche Behinderungen von Verkehrsflächen im öffentlichen Raum, insbesondere auf Geh- und Radwegen sowie in Fußgängerzonen. Gerade für mobilitäts- oder sehkrafteingeschränkte Personen, Rollstuhlfahrer, Fahrradfahrer oder Menschen mit Kinderwägen ergeben sich durch das unsachgemäße Abstellen der E-Scooter Gefahren; für übrige Fußgänger jedenfalls erhebliche Unannehmlichkeiten. Die Erfahrungen der vergangenen Monate zeigen: das gegenwärtig praktizierte Free- Floating-Modell ist kein Erfolgsmodell.

Das OVG Münster hat im November 2020 geurteilt (OVG Münster, Beschl. v. 20. 11. 2020 – 11 B 1459/20), dass E-Scooter statt Gemeingebrauch eine Sondernutzung

darstellen. Es ist damit zu rechnen, dass weitere Urteile dieser Art folgen. Zahlreiche Städte, auch in Baden-Württemberg, erweiterten inzwischen ihre Sondernutzungssatzungen um Regelungen für E-Scooter, die den von uns vorgeschlagenen Maßnahmen entsprechen.

gez. Reinhardt u.a. FDP-Fraktion