Markthalle und städt. Grundstücke in der Nähe des Marktplatzes

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle folgende schriftliche Anfrage zum Thema Markt / städt. Grundstückseigentum in der Nähe des Marktplatzes:

1. Spielt die Realisierung einer Markthalle in Ergänzung des Wochenmarktangebots in den Planungen der Stadtverwaltung für die Zukunft der Innenstadt nach aktuellem Stand eine Rolle?

2. Wenn ja, wo in der Innenstadt könnte eine solche nach Vorstellung der Stadtverwaltung realisiert werden?

3. Falls gegenwärtig keine verwaltungsseitigen Pläne zur Realisierung einer Markthalle bestehen: würde die Stadtverwaltung ein konkretes Interesse privater Dritter an der Entwicklung eines Markthallen-Realisierungsvorhabens in der Innenstadt grundsätzlich - vorbehaltlich jeder Einzelfallprüfung - begrüßen? Welche Chancen und Risiken für Innenstadtbelebung und Fortentwicklung des Wochenmarktes würde sie hierin sehen?

4. Hat die Stadtverwaltung Kenntnis von konkreten Überlegungen zur Realisierung einer Markthalle in den vergangenen Jahren, die nicht das Stadium einer Umsetzung erreicht haben? Wenn ja, aus welchen Gründen wurden die Vorhaben letztlich nicht realisiert?

5. Bestehen anderweitige Überlegungen seitens der Stadtverwaltung zur Schaffung eines dauerhaft(er)en Markt-/Einkaufs-/Streetfoodangebots in der Innenstadt in Ergänzung zum Wochenmarkt (feste Marktstände a la Viktualienmarkt o.ä.).

6. Welche Grundstücke / Gebäude im Umfeld des Marktplatzes (Marktplatz, Planiestr., Mercedesstraße bis Höhe grüner Platz, Untere Vorstadt bis Höhe Wettbachplatz) befinden sich gegenwärtig im Eigentum der Stadt Sindelfingen? Wie werden diese gegenwärtig genutzt? Wie viele Quadratmeter Fläche stehen hiervon aktuell leer?

7. Welche über die bestehenden Nutzungen hinausgehenden Nutzungen des betreffenden städtischen Grundstücks-/Gebäudebestandes in Nähe des Marktplatzes plant die Stadtverwaltung in den kommenden Jahren?

8. (zur nichtöffentlichen Behandlung): Hat die Stadtverwaltung Kenntnis von den Eigentumsverhältnissen am mehrere Jahre unbebauten Grundstück gegenüber des grünen Platzes? Ist ihr bekannt, ob die Eigentümer hier (zeitnah) eine Bebauung planen; wenn ja, welcher Gestalt? Besteht ein Erwerbs- und Gestaltungsinteresse der Stadt an diesem Grundstück? Wenn nein, warum nicht?

Ich bitte um zeitnahe, schriftliche Beantwortung der Fragen und um die Mitteilung der Antworten an das gesamte Gemeinderatsgremium.

Vielen Dank im Voraus und

Beste Grüße

Maximilian Reinhardt


Sterncenter

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle folgende schriftliche Anfrage zum Thema Sterncenter:

1. Steht die Stadtverwaltung angesichts der großen Bedeutung des Sterncenters für die Innenstadt in regelmäßigem Austausch mit der Eigentümer- und Betreibergesellschaft des Sindelfinger Sterncenters über gemeinsame Vorhaben und die Weiterentwicklung des Centers?

2. Falls ja, gibt es konkrete Vorhaben zu einer weitergehenden Zusammenarbeit (etwa gemeinsame verkaufsoffene Sonntage, Beteiligung des Sterncenters an Innenstadt-Aktionen, Aufbau städtischer „Präsenz" etwa in Form von Bürgerservices im Sterncenter etc.)?

3. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Rolle des Sterncenters als Frequenzbringer für die Sindelfinger Innenstadt; sowohl gegenwärtig als auch in den kommenden 10-20 Jahren? Blickt sie in Kenntnis des aktuellen Leerstands und der Trendentwicklung im Einzelhandel in puncto Sterncenter optimistisch in die mittel- bis langfristige Zukunft?

4. Gibt es gegenwärtig Erwägungen oder gar Gespräche seitens der Sindelfinger Stadtverwaltung, das Sterncenter von der gegenwärtigen Eigentümergesellschaft zu erwerben oder anzumieten und anschließend das Grundstück einer anderen Nutzung zuzuführen? Wie hoch schätzt sie - ein Veräußerungsinteresse der Eigentümergesellschaft unterstellt - die notwendigen Investitionskosten für den hypothetischen Erwerb des Sterncenters durch die Stadt Sindelfingen (Sanierungs-, Abriss-, Umbau- oder ähnliche Kosten ausgenommen)?

5. Falls es gegenwärtig keine Erwerbsüberlegungen gibt: gab es solche Erwägungen verwaltungsseitig in der Vergangenheit? Wenn ja, warum wurden diese aufgegeben?

6. Hat die Stadtverwaltung Kenntnis von Erwerbs- und Umnutzungsinteresse privater Dritter im Hinblick auf das Sterncenter in den vergangenen Jahren?

7. Würde nach gegenwärtiger baurechtlicher Situation auf dem Gelände des Sterncenters eine Wohnbebauung grundsätzlich zulässig sein? Welche anderweitigen Nutzungen wären anstelle der gegenwärtigen Verwendung des Grundstücks als Einkaufscenter dort grundsätzlich baurechtlich zulässig?

Ich bitte um zeitnahe, schriftliche Beantwortung der Fragen und um die Mitteilung der Antworten an das gesamte Gemeinderatsgremium.

Vielen Dank im Voraus und

Beste Grüße

Maximilian Reinhardt


Fördermittelakquise

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle folgende Anfrage zum Thema Fördermittelakquise an die Stadtverwaltung:
1. Gibt es bei der Stadtverwaltung Sindelfingen Stellen, die sich schwerpunktmäßig um die Akquise von Fördermitteln aus Töpfen von Land, Bund und EU und die Recherche von Fördermöglichkeiten kümmern? Falls ja, wie viele Stellen sind es, in welchem Amt sind diese verortet und welchen Stellenumfang haben sie?
2. Erfolgt die Fördermittelakquise bei der Stadt Sindelfingen zentral gebündelt (etwa in Form eines Fördermittel-Managers) oder in den jeweiligen Ämtern? Wird Hilfe von externen Fördermittelberatern in Anspruch genommen; falls nein, warum nicht?
3. Hat die Stadtverwaltung Kenntnis von Kommunen, die andere - und ihrer Einschätzung nach erfolgreiche(re) - Ansätze und Strukturen zur Akquise von Fördermitteln verfolgen?
4. Wie viele Fördermittel von Land, Bund und EU konnte die Stadtverwaltung in den letzten 5 Jahren für die Umsetzung kommunaler Projekte abrufen (idealerweise aufgegliedert nach zuständigem Amt und Projekt)? Wie bewertet die Stadtverwaltung diese Summe, insbesondere im Vergleich zu anderen Kommunen?
5. Wie viele Anträge auf Förderung aus Mitteln des Landes, des Bundes und der EU wurden insgesamt durch die Sindelfinger Stadtverwaltung gestellt und wie hoch ist die geschätzte Ablehnungsquote dieser Anträge? Woran scheiterten die Förderanträge jeweils (Formfehler, inhaltliche Ablehnungsbegründungen etc.)?
6. Mussten in Einzelfällen auch bereits erhaltene Fördermittel an Land, Bund und EU zurückgezahlt werden; wenn ja, wie viele und aus welchem Grund?
Herzlichen Dank für die Beantwortung. Wegen der derzeit hohen Arbeitsbelastung der Verwaltung mit dringlichen Aufgaben, für die ich volles Verständnis habe, ist eine Beantwortung der Anfrage im Laufe der Sommermonate - idealerweise vor der Sommerpause - hinreichend.
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Reinhardt
Stadtrat FDP-Fraktion

Kita-Küchenausbau

Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister Gangl,
Sehr geehrter Herr Kniesel,

vielen Dank für Ihre Klarstellung und Erläuterung in Sachen KiTa-Küchenausbau Brunnenwiesenstraße/Kleines Zelgle in der Fragestunde des GR am 13.04.2021 (https://www.sindelfingen.de/start/Politik+Verwaltung/gemeinderat+13_14_04_2021.html).

Daran anknüpfend haben sich meinerseits weitere Fragen ergeben, um deren Beantwortung ich Sie schriftlich bitten würde. Da das Thema auch für die anderen Kinder- und Jugendbeauftragten mit Sicherheit von Interesse ist und hohe Haushaltsrelevanz besitzt, wäre eine Beantwortung vor oder in der kommenden Sitzung des ABB wünschenswert.

Die Fragen im Einzelnen:

1. Sie begründeten die Abkehr vom Beschluss des Gemeinderates aus dem Jahr 2016 in Sachen KiTa-Küchenausbau Brunnenwiesenstraße / Kleines Zelgle u.a. mit zu erwartenden, erheblichen Kostensteigerungen im Rahmen der vertiefenden Planungen und bekanntgewordenem „hohen Sanierungsaufwand mit fortschreitendem Gebäudealter". Um Kostensteigerungen in welcher Höhe geht es bei beiden Ausbauvorhaben konkret und woraus ergeben sich diese Kostensteigerungen? Wäre der Sanierungsaufwand geringer und die Kostensteigerungen vermeidbar gewesen, wenn man früher mit dem Küchenausbau begonnen hätte?

2. Seit wann hat die Verwaltung Kenntnis von den Umständen, die den Küchenausbau unwirtschaftlich bzw. nur mit erheblich höherem als dem 2016 prognostizierten Sanierungsaufwand umsetzbar werden lassen? Wann hat sie vor diesem Hintergrund intern beschlossen, final Abstand vom 2016 im Gemeinderat beschlossenen KiTa-Küchenausbau zu nehmen?

3. Warum wurde die endgültige Abkehr vom rechtskräftigen Gemeinderatsbeschluss in Sachen KiTa-Ausbau nicht früher, transparenter und proaktiv kommuniziert (sowohl gegenüber dem Gemeinderat, als auch gegenüber Interessenverbänden wie dem GEB KiTas), sondern erst 2021 auf Anfrage von Mitgliedern des Gemeinderats?

4. Wäre aus Sicht der Verwaltung nicht der zeitnahe Ausbau zumindest einer der beiden KiTa-Küchen zu vertretbaren Kosten und mit vertretbarem Sanierungsaufwand umsetzbar? (Wenn ja, welcher?)

5. Herr Kniesel führte aus, dass die Herangehensweise im Bereich KiTa-Küchen "grundsätzlich neu überdacht" werden soll. Wann ist mit einem neuen Vorschlag der Verwaltung zur Küchenkonzeption zu rechnen?  Welche Optionen für den Küchenausbau werden hierbei konkret geprüft?

Mit freundlichen Grüßen

Maximilian Reinhardt

FDP-Fraktion


WLAN-Accesspoints

Die Digitalisierung verändert den Schulalltag auch an den Sindelfinger Schulen, sie bedeutet
eine große Chance für die Zukunft unserer Bildung. Damit die Digitalisierung des
Bildungswesens gelingen kann, ist neben Hard- und Softwareausstattung auf Höhe der Zeit,
technischen Endgeräten, fundierten pädagogischen Konzepte zur Einbindung digitaler
Lehrinhalte und flächendeckender Breitbandversorgung das Vorhandensein von
leistungsfähigen WLAN-Verbindungen eine entscheidende Grundvoraussetzung.

Bereits am 3. September 2020 hatte unsere Fraktion eine detaillierte Anfrage zum Thema
Digitalisierung der Sindelfinger Schulen gestellt und bis heute keine Antwort auf die
konstruktiven Fragestellungen erhalten, die unter anderem den Ausbau des WLAN-Netzes an
den Sindelfinger Schulen betreffen.


Ferner erreichten uns zwischenzeitlich Zumeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, die
weitergehende Rückfragen im Hinblick auf die Ausstattung der Schulen mit WLAN-Infrastruktur
und zur Vergabepraxis der Stadt Sindelfingen im IT-Dienstleistungsbereich aufwarfen; diese
Rückfragen sollen mit dieser Anfrage weiterverfolgt werden.


Wir fragen die Stadtverwaltung daher:


1. An welchen Sindelfinger Schulen sind derzeit WLAN-Accesspoints installiert und
wann erfolgte die Installation?


2. Wie viele Accesspoints sind derzeit an den Sindelfinger Schulen verbaut?


3. Um welche Gerätemodelle handelt es sich hierbei? Wurden durchgängig die selben
Accesspoints verbaut oder variieren die Modelle im Einzelfall?


4. Nach welchen Kriterien wurden die verbauten Accesspoint-Modelle ausgewählt; welche
Gründe sprechen gegen die Verwendung eines einheitlichen Modells und für eine
entsprechende Variation bei der Produktauswahl?


5. Kann die Verwaltung die Information bestätigen, wonach es sich bei den im
Stiftsgymnasium Sindelfingen verbauten Accesspoints um Geräte des Modells „Ubiquiti
UAP-nanoHD“ zum Kostenpunkt von ca. 150 pro Gerät handelt; wohingegen am
Gymnasium Unterrieden die Installation von 38 bedeutend teureren Geräten des
Herstellers Extreme Networks (Kostenpunkt: ca. 500 pro Gerät) geplant ist?


6. Welche Gründe sprechen in besagtem Fall des Unterriedengymnasiums für eine
derartige Kostenabweichung im Vergleich zur Ausstattung am Stiftsgymnasium?


7. Sieht die Stadtverwaltung hier eine kostengünstigere Ausstattungsmöglichkeit, wenn ja,
welche?


8. Ist es im Rahmen der geplanten Ausstattung der Schulen mit Accesspoints und Switchen
von Nöten (wenn ja, in welchem Rahmen), neue Kabelkanäle zu verlegen? Könnten nicht
alternativ aus Gründen der Kostenersparnis bestehende Kabelkanäle für Strom und
Netzwerk benutzt werden und stattdessen einige weitere Accesspoints aufgestellt
werden?


9. Mit welchen Dienstleistungsunternehmen wurde bei der bisherigen Ausstattung der
Sindelfinger Schulen mit WLAN-Accesspoints / Switchen zusammengearbeitet;
wurde hierbei insbesondere (und wenn ja, in welchen Fällen) der Dienstleister
„INDASYS“ beauftragt?


10. Welche Kriterien werden von der Stadtverwaltung neben den Grundsätzen des
Vergaberechts bei der Auswahl eines Dienstleisters für Digitalisierungsprojekte anlegt?


11. Hat die Stadtverwaltung Kenntnis von (erheblichen) Kostenabweichungen zwischen
erfolgreichem Angebot im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens und späteren,
tatsächlichen Projektkosten bei bisherigen mit der Firma INDASYS abgewickelten
Digitalisiterungsprojekten in Sindelfingen?


12. Hat die Stadtverwaltung Kenntnis von sonstigen Problemen mit dem Dienstleister
INDASYS bei bisherigen, städtischen Digitalisierungsprojekten in Sindelfingen?


13. Lagen der Stadtverwaltung bereits über diese Anfrage hinausgehend Informationen
aus der Bürgerschaft zu Einsparpotenzialen bei WLAN-Accesspoints und Rückfragen zur
Auswahl des Dienstleistungsunternehmens vor?


Wir bitten um schriftliche Beantwortung.


gez.

Maximilian Reinhardt

stv. Fraktionsvorsitzender

im Namen der FDP-Frakti

 

Sehr geehrte Stadträtinnen,

sehr geehrte Stadträte,

Herr Stadtrat Reinhardt erkundigte sich im Namen der FDP-Fraktion am 23.11.2020 zum Thema WLAN-Accesspoints an den Sindelfinger Schulen.

Die Anfrage möchten wir gerne wie folgt, in Themenblöcken, beantworten:

1. Frageblock 1 ("Access-Points - aktueller Stand")

Wir verweisen auf die Sitzungsvorlage Nr. 309/2020, welche in der letzten Gremienrunde ausführlich behandelt wurde.
Die WLAN-Komponenten sind teilweise von unterschiedlichen Herstellern, sodass die Verwaltung eine Vereinheitlichung der WLAN-Komponenten anstrebt und diese mit dem Rahmenvertrag, der ausgeschrieben wird, perspektivisch umsetzt.

2. Frageblock 2 ("Access-Points - Kosten")

Am Stiftsgymnasium wurden in Eigenregie der Schule (über das Medienbudget) die WLAN-Access-Points des Modells "UAP-NanoHD" beschafft.
Die Komponenten für die WLAN-Ausstattung am Gymnasium Unterrieden sind Teil der Gesamtausschreibung für die Sindelfinger Schulen. Welche WLAN-Komponenten somit u.a. am Gymnasium Unterrieden zum Einsatz kommen werden, kann Stand heute nicht gesagt werden. Das Ergebnis der Ausschreibung, die „herstellerneutral" durchgeführt wird, bleibt abzuwarten.

3. Frageblock 3 ("neue Kabelkanäle")

Wir verweisen auf die Sitzungsvorlage Nr. 309/2020. Die Verwaltung  beabsichtigt ein zweistufiges Vorgehen. Bestehende Kabelkanäle bzw. Netzwerkdatendosen sollen in der  Stufe 1 genutzt werden. Für die flächendeckende WLAN-Versorgung aller Sindelfinger Schulen bzw. der Umsetzung der Stufe 2 werden neue Kabelkanäle bzw. die Installation von Netzwerkdatendosen voraussichtlich zwingend erforderlich.

4. Frageblock 3 ("IT-Dienstleister")

Grundsätzlich beachtet die Verwaltung die entsprechenden Vergabevorschriften und der wirtschaftlichste Anbieter, der entsprechend geeignet ist, hat den Zuschlag zu erhalten.
Die Firma Indasys ist seit vielen Jahren an zahlreichen der Sindelfinger Schulen Schulen tätig, da die Schulen im Rahmen ihres Medienbudgets eigenständig die Beauftragung der Firma Indasys veranlassen. Die Firma hat somit entsprechende Kenntnisse über die Netzwerkinfrastrukturen und die digitale Ausstattung von zahlreichen Sindelfinger Schulen.
Bei der Einzelbeauftragung der Firma Indasys durch die Schulen sind der Verwaltung einzelne Probleme bzw. Beschwerden bekannt. Daher plant die Verwaltung mittelfristig  für den Bereich der IT-Betreuung aller Sindelfinger Schulen einen zentraler Wartungsvertrag mit einer IT-Firma. Die Schulen müssten dann keine Einzelaufträge mehr an verschiedene IT-Dienstleister erteilen und es wird eine zuständige Firma in einem definierten Kostenrahmen an allen Schulen tätig sein. Das führt dann gleichzeitig zu einer erheblichen Entlastung der Lehrerschaft an den Schulen. Ein solcher zentraler Wartungsvertrag bedarf aufgrund des Auftragsvolumens einer europaweiten Ausschreibung. Da aktuell die Priorität und der Fokus auf dem Abruf der DigitalPakt-Fördermittel liegt, hat die Verwaltung hierfür eine mittelfristige Umsetzung im Blick.
Aktuell entscheiden die Schulen noch eigenständig, welchen IT-Dienstleister sie über ihr Medienbudget beauftragen.
Ein Digitalisierungsprojekt mit der Firma Indasys wurde aktuell im Rahmen der Abwicklung des "Sofortausstattungsprogramms" durchgeführt. Im Rahmen des im Sommer 2020 durchgeführten "Eilvergabeverfahrens" ging lediglich ein Angebot eines IT-Unternehmens ein, um die Anzahl von ca.1.000 digitalen Endgeräten auszuliefern. Dieses Angebot stammte von der Firma Indasys. Im Zuge der Abwicklung des "Sofortausstattungsprogramms" gab es leider zwischenzeitlich verschiedene Probleme, wie bspw. verspätete Lieferungen oder die Lieferung falscher Geräte. Die Verwaltung stand bzw. steht mit der Firma regelmäßig in Verbindung, um eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung zur erreichen.

5. Frageblock 3 ("Sonstiges")

Die Verwaltung stand mit einem Sindelfinger Bürger zu den obenstehenden von der FDP-Fraktion angesprochenen Themen in Kontakt.


Digitalisierung der Schulen / Abruf von Fördermitteln

Sehr geehrter Herr Reinhardt, 

im Folgenden beantworten wir Ihre Mail vom 04.09.2020.

Wir bedauern, dass wir aufgrund des außerordentlich hohen Arbeitsanfalls etwas länger zur Bearbeitung benötigt haben und bitten um Verständnis.

Wir haben Ihre Fragen in Themenblöcken beantwortet und haben zusätzliche Anlagen beigefügt. 

Zur Information aller Mitglieder des Gemeinderats erhalten diese unsere Beantwortung in Kopie und Ihre Fragen ebenfalls in der Anlage (Anlage 1). 

1. Frageblock 1 ("Breitbandversorgung")

  • Im Juli 2018 wurde vom Gemeinderat der Stufenplan zur Anbindung der Sindelfinger Schulen an das Glasfasernetz der Stadtwerke beschlossen (SV 177/2018). Ende des Jahres 2020 werden somit alle Sindelfinger Schulen  - mit Ausnahme der Grundschule Darmsheim (hier laufen aktuell Gespräche mit den Stadtwerken) - in städtischer Trägerschaft über einen Glasfaserhausanschluss und einer entsprechenden Vernetzung zum Server verfügen und die Möglichkeit haben mit der Buchung eines entsprechenden Tarifs der Stadtwerke die Glasfasergeschwindigkeit zu nutzen.  
  • In der anhängenden Übersicht (Anlage 2) sind die Glasfaseranschlüsse sowie die gebuchten Internetgeschwindigkeiten der Schulen (laut Vertrag; Stand September 2020) aufgeführt. 
  • Einschränkungen bei der Konzeption zur Digitalisierung der Schulen gab es nicht. Mit der Umsetzung des Stufenplans können alle Sindelfinger Schulen in städtischer Trägerschaft rechtzeitig an das Glasfasernetz der Stadtwerke angeschlossen werden.

2. Frageblock 2 ("DigtialPakt Schule")

    • Wir verweisen auf den Sachstandsbericht im Ausschuss für Bildung und Betreuung vom 27. November 2019. 
    • Grundsätzlich sind nicht die Schulen, sondern der Schulträger antragsberechtigt.
    • Zentrale Voraussetzung für eine Antragsstellung war bis zur Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 16. Juli 2020 die Vorlage eines Medienentwicklungsplans der jeweiligen Schule, welcher vom Landesmedienzentrum geprüft wurde und für welcher ein (Freigabe-) Zertifikat für die Beantragung der Fördergelder ausgestellt wurde.
    • Die Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 16. Juli 2020, dass DigitalPakt-Förderanträge auch ohne das Freigabezertifikat bzw. ohne Medienentwicklungspläne gestellt werden können, war für alle Schulen und Schulträger überraschend. Damit beabsichtigt das Kultusministerium die Schulen und Schulträger mit einer schlankeren Antragsstellung zu entlasten.
    • Die Rechtsgrundlage, dass DigitalPakt-Förderanträge auch ohne Medienentwicklungspläne gestellt werden können, gibt es jedoch nach wie vor noch nicht, sodass die angekündigte Verfahrensänderung bisher nach wie vor eine Ankündigung darstellt und noch nicht rechtskräftig ist.
    • Durch eine Mitteilung vom Städtetag vom 09.10.2020 haben die Schulträger nun erfahren, dass sich die Rechtsgrundlage noch in der Abstimmung zwischen Bund und Ländern befindet und dass die Schulträger dennoch schon einmal Förderanträge auch ohne Medienentwicklungspläne der Schulen bei der L-Bank stellen können. 
    • Aktuell haben wir von 5 Schulen freigegebene Medienentwicklungspläne und das Zertifikat des Landesmedienzentrums für die Beantragung von Fördermitteln vorliegen. Dabei handelt es sich um die Realschule Goldberg, das Gymnasium Unterrieden, das Goldberg-Gymnasium, die Grundschule Sommerhofen und die Gemeinschaftsschule Goldberg.
    • Es wurde bisher ein DigitalPakt-Förderantrag für das Gymnasium Unterrieden gestellt, welcher von der L-Bank am 08. Oktober 2020 genehmigt wurde. 
    • Aus Sicht der Verwaltung ist der Antragsprozess nicht unbürokratisch und praxisnah. Das wäre er, wenn die Fördermittel dem Schulträger ohne Antragsstellung zur Verfügung gestellt werden würden und der Schulträger die Mittel verausgaben darf und im Nachgang per Verwendungsnachweis die zweckentsprechende Verwendung nachweisen könnte. So ist bspw. beim „Sofortausstattungsprogramm mit digitalen Endgeräten", welches vor der Sommerpause initiiert wurde, der Prozess.   
    • Aktuell läuft der Antragsprozess und die Abwicklung wie folgt:

    - Antragsstellung bei der L-Bank (für jede Schule einzeln)
    - Erhalt des Zuwendungsbescheides
    - Nach Eintreten der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides kann eine Abschlagszahlung in Höhe von max. 60 % der bewilligten Zuwendung angefordert werden, sofern entsprechende zuwendungsfähige Ausgaben nachgewiesen werden und der Betrag 10.000 € übersteigt. 
    - Die Schlusszahlung erfolgt erst, wenn der Verwendungsnachweis geprüft wurde. Der Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung muss innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Vorhabens, jedoch spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes eingereicht werden.

    • Grundsätzlich befürwortet die Verwaltung die angekündigte Änderung im Verfahren. Da der Medienentwicklungsplan der Schule jedoch (den aktuellen Informationen nach) zwingend spätestens bei der Abrechnung der Maßnahme vorliegen muss, d.h.  also spätestens 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme, gibt es zwar einen Zeitgewinn aus Sicht der Verwaltung, jedoch bleiben die Voraussetzungen, nämlich u.a. die Vorlage eines Medienentwicklungsplanes für den Abruf der Fördermittel im Prinzip die gleichen. 

3. Frageblock 3 ("Sonstiges".)

  • Die Schulen verfügen über ein Medienbudget, welches ihnen jährlich zur Verfügung gestellt wird und über welches entsprechende Dienstleistungen bezahlt werden können.  
  • Grundsätzlich wären für eine schnellere Maßnahmenumsetzung Vergabeerleichterungen sehr hilfreich. Bei Maßnahmen wie der flächendeckenden WLAN-Ausstattung unserer Sindelfinger Schulen sind wir aktuell ohne Weiteres bei einer europaweiten Ausschreibung mit entsprechenden Fristen. Damit zudem grundsätzlich Handlungsfähigkeit gegeben ist, sollte die Verwaltung möglichst zusätzliche Handlungsmöglichkeiten erhalten, damit bspw. Ausschreibungen gestartet werden können. Entsprechende Vorschläge sind in Vorbereitung.

Wie Sie den Antworten entnehmen können sind wir auf einem guten Weg in einem komplexen und umfangreichen Themenfeld.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne melden.


Freundliche Grüße
Christian Gangl

Erster Bürgermeister


Sindelfinger Weihnachtsmarkt 2020

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich stelle folgende Anfrage an die Stadtverwaltung mit Bitte um schriftliche Beantwortung:

1. Wird der Sindelfinger Weihnachtsmarkt in diesem Jahr stattfinden können?

2. Wird der Veranstaltungsort Marktplatz und Planiedreieck beibehalten?

3. Muss die Zahl der maximal erlaubten „Buden" begrenzt werden?

4. Würden bei einer erforderlich werdenden Einschränkung der maximalen Buden-/Schaustellerkapazität gewerbliche oder ehrenamtliche Anbieter hinsichtlich einer Zulassung zum Weihnachtsmarkt bevorzugt?

5. Wird es eine Begrenzung der Besucherkapazität - wie bspw. in Ludwigsburg, wo höchstens 1000 Personen gleichzeitig zugelassen sind - geben? Wie würde diese kontrolliert (Straßensperrungen o.ä.)?

6. Ergeben sich durch die Coronakrise andere Einschränkungen und Hygieneauflagen, wie ein Verbot von Wurst- und Glühweinständen, welches in anderen Städten angedacht ist?

7. Gibt es ein Hygienekonzept für den Weihnachtsmarkt?

8. Entstünden der Stadt Sindelfingen durch die Durchführung des Weihnachtsmarktes in Corona-Zeiten Mehrkosten? Wenn ja, in voraussichtlich welcher Höhe?

9. Ergeben sich Einschränkungen für das traditionelle Kultur-, Theater- und Musikprogramm im Rahmen des Weihnachtsmarktes?

10. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Umsetzung eines dezentralen Weihnachtsmarkts mit mehreren Veranstaltungsorten in der Stadtmitte (beispielsweise am „Grünen" Platz, Wettbachplatz, Stiftsbezirk, Rathausplatz etc.)? Könnte hierdurch eine Begrenzung der Besucher- und Standzahl vermieden werden?

11. Welche Alternativlocations und Alternativkonzepte zur „klassischen" Durchführung des Weihnachtsmarktes am Marktplatz und dem Planiedreieck wurden geprüft? Auch solche außerhalb der Innenstadt?

12. An welchem Termin und in welcher Dauer wird der Weihnachtsmarkt stattfinden?

13. In wiefern ist die Entscheidung, ob und in welchem Rahmen der Weihnachtsmarkt stattfinden wird, von den Entscheidungen für oder gegen eine Weihnachtsmarkt-Durchführung in anderen Kommunen abhängig?

14. Wie ist das ehrenamtliche Organisationskomitee des Weihnachtsmarktes ("Team Weihnachtsmarkt Sindelfingen") in die Entscheidungen zur Konzeption und Durchführung des Weihnachtsmarktes eingebunden?

15. In welchem Ausschuss des Gemeinderats planen Sie - über die Beantwortung dieser Anfrage hinausgehend - umfassend zur Durchführung des Weihnachtsmarktes Bericht zu erstatten?

16. Wie soll mit dem Weihnachtsmarkt in Maichingen umgegangen werden? Wird dieser stattfinden können? Wenn ja, wann und unter welchen Einschränkungen?

17. Wie soll mit dem Weihnachtsmarkt in Darmsheim umgegangen werden? Wird dieser stattfinden können? Wenn ja, wann und unter welchen Einschränkungen?

Begründung:

Weihnachtsmärkte sind Orte des Miteinanders, des geselligen Zusammenkommens in der Adventszeit - und haben so eine ganz besondere Bedeutung für die Stadtgesellschaft. Gerade in den turbulenten Zeiten von Corona wäre die Durchführung eines Weihnachtsmarktes ein schönes Zeichen von Beständigkeit und Besinnlichkeit - sofern die rechtliche Situation und vernünftige Vorgaben des Gesundheitsschutzes dies verantwortungsvoll ermöglichen. Der Weihnachtsmarkt in Sindelfingen, sowie die Weihnachtsmärkte in den Teilorten, blicken zudem auf eine große und erfolgreiche Tradition zurück. Es wäre sehr bedauernswert, wenn 2020 kein Weihnachtsmarkt in unserer Stadt stattfinden könnte.

Angesichts der intensiven Debatten in anderen Städten um die Durchführung von Weihnachtsmärkten - gleich ob städtisch oder ehrenamtlich organisiert - ist es wichtig, auch in Sindelfingen die Diskussion zu führen und gemeinsam konstruktiv ein Konzept zur Durchführung des Weihnachtsmarktes bzw. der Weihnachtsmärkte zu erarbeiten. Dies muss zeitnah geschehen, damit Planungssicherheit für alle beteiligten Akteure herrscht. Wir müssen alles tun, damit der Weihnachtsmarkt stattfinden kann.
Einige größere Städte im Land, wie z.B. Ludwigsburg, haben bereits Entscheidungen getroffen - im Falle Ludwigsburgs zur Durchführung des Weihnachtsmarktes unter strengen Auflagen und mit vergrößerter Fläche, im Falle anderer Städte zur Absage des Weihnachtsmarktes.

Ich bitte Sie daher um eine zeitnahe und detaillierte, schriftliche Antwort auf die oben genannten Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Maximilian Reinhardt

Stadtrat Sindelfingen

FDP-Fraktion

 

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Sehr geehrter Herr Reinhardt,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11.8.2020. Dazu können wir Ihnen folgende Antwort geben:

Als Stadt Sindelfingen bzw. Krisenstab/OSL haben wir das Thema "Weihnachtsmarkt" auf der Agenda. Für Darmsheim und Maichingen wurden der Advents- bzw. Weihnachtsmarkt von den jeweiligen Organisatoren bereits abgesagt. Die Landesregierung hat Regelungen zu den Weihnachtsmärkten angekündigt. Sobald uns diese Regelungen vorliegen, werden wir das weitere Verfahren prüfen und anschließend auf Ihre Fragen zurückkommen.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Corinna Maier

 


Parksituation in der Innenstadt

Sehr geehrter Herr Lemke,

Die Parksituation in Sindelfingen - insbesondere in der Innenstadt - gestaltet sich bisweilen als schwierig und wird sich in den kommenden Jahren angesichts der anstehenden Sanierung der Marktplatztiefgarage und den Bauarbeiten in der Innenstadt eher an- als entspannen.
Sehr gerne möchte ich Ihnen drei Fragen zum Status Quo der Parksituation in Sindelfingen stellen:

1. Plant das Ordnungsamt derzeit, neue Parkscheinautomaten anzuschaffen bzw. bestehende zu erneuern?

2. Wie hoch sind die Parkeinnahmen durch das Parken auf öffentlichen Plätzen / an öffentlichen Straßen in Sindelfingen (Parkeinnahmen mit Ausnahme der städtischen Tiefgaragen)?

3. In welchen Stadtgebieten gibt es derzeit Anwohnerparkausweise und wie viele Anwohnerparkausweise sind derzeit (Stand: September 2019) insgesamt ausgestellt?

Vielen Dank für Ihre Antworten und

Liebe Grüße,

Maximilian Reinhardt

FDP-Fraktion

 

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Sehr geehrter Herr Reinhardt,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Beantwortung hat sich Urlaubs- und krankheitsbedingt leider etwas verzögert.

Für die Beschaffung der Parkscheinautomaten ist der Straßenbaulastträger (das Tiefbauamt) zuständig. Das Tiefbauamt plant die Beschaffung von Parkscheinautomaten als Ersatz für die derzeit vorhandenen Geräte. Es finden noch letzte Abstimmungen statt, wie die Automaten zukünftig ausgestattet sein müssen um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden (Geldkarte, EC Karte, moderne Telekommunikationsgeräte)

Die Ermittlung und Aufteilung der Einnahmen aus Parkgebühren, wie von Ihnen erbeten, ist etwas aufwändiger. Die Zahlen werden nachgereicht.

Es wurden in folgenden Straßen Bewohnerparkregelungen angeordnet:
Rösslesmühlestraße, Adelbortenstraße, Hirsauer Straße, Paul-Zweigart-Straße (südlich der Calwer Str.), Marienstraße, Bleichmühlestraße, Teile der Kocherstraße, Gansackerweg, Sommerhofenstraße (kurzes Stück gegenüber der Sprachheilschule)

Für die Anordnung des Bewohnerparkens liegen unterschiedliche Begründungen vor.
Lange Anwanden Parken Schüler Gottlieb-Daimler-Schule,
Paul-Zweigart-Straße, Parken Mitarbeiter Daimler,
Hirsauer, Lützelwiesenstraße, Rösslesmühlestraße, Adelbortenstraße, Parken aus der Innenstadt "verdrängter" Parker (z.B. Beschäftigte die in der Stadt arbeiten)
Sommerhofenstraße, Parken Lehrer Sprachheilschule

Ich hoffe, Ihnen mit den Antworten weitere Informationen geliefert zu haben, stehe aber gerne auch zu einem Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Günther Bierman