Gründerwettbewerb für Sindelfingen

Gründerwettbewerb für Sindelfingen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir stellen folgenden Antrag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung
Sindelfingen GmbH und lokalen Unternehmen ein Konzept zur Durchführung eines
Gründerwettbewerbs für Sindelfingen zu erstellen.

Begründung:

Ein Ziel kommunaler Wirtschaftsförderung muss es sein, Unternehmensgründungen
bestmöglich zu unterstützen und junge Gründerinnen und Gründer am Standort mit ihren
kreativen, oftmals innovativen Ideen nach Kräften zu fördern. Gerade die Region Stuttgart
hat als exzellenter Technologie-, Industrie- und Forschungsstandort das Potenzial, Hotspot
für innovative Gründungen zu werden - dieses Potenzial gilt es auch in Sindelfingen zu
nutzen. Erfolgsgeschichten wie „Knowunity“ untermauern, dass in unserer Stadt tolle
Startup-Ideen schlummern.

Wir regen daher einen Gründerwettbewerb an. Gründerinnen und Gründer können im
Rahmen eins solchen Wettbewerbs ihre innovativen Geschäftsideen vorstellen. Ein
Gremium - beispielsweise besetzt mit regionalen Akteueren aus der Startup-Szene,
lokalen Wirtschaftsvertretern, Wirtschaftsförderung, City-Marketing, Kommunalpolitik und
IHK - könnte diese Ideen bewerten. Erst-, Zweit- und Drittplatzierte können daraufhin in
unterschiedlicher Weise Unterstützung für die Realisierung ihres Gründungsprojektes
erhalten, beispielsweise eine vollständige oder anteilige Erstattung der Miete für ein
Ladenlokal in der Innenstadt oder Stadtteilzentren, Sachleistungen oder Beratungs- und
Coachingdienstleistungen in den Bereichen Finanzierung, Kommunikation und Marketing.
Indem siegreiche Gründerteams mit innovativen Ideen die Perspektive auf mietfreie oder
mietreduzierte Geschäftsflächen erhalten, könnte auch das Leerstandsproblem in
Innenstadt und Stadtteilzentren auf diese Weise kreativ gelöst werden.

Auch die der Stadt Sindelfingen im April 2021 vom Wirtschaftsministerium verliehene
Auszeichnung als „gründungsfreundliche Kommune“ sollte Ansporn sein, weitere Anreize
für Unternehmensgründungen - beispielsweise in Form eines Gründerwettbewerbs - zu
schaffen.

Ein Vorbild für die Umsetzung eines solchen kommunalen Gründerwettberwerbs könnten
u.a. der Gründerwettbewerb „Lebe Deine Idee!“ der Stadt Pfullendorf, der Wettbwerb
„#Seimutig“ der Stadt Bad Reichenhall, der Gründerwettbewerb „Lebendige Innenstadt“
der Stadt Freiberg in Sachsen oder der Wettbewerb „Vision M“ der Stadt Moers sein.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Maximilian Reinhardt u.a.

FDP-Fraktion


Befreiung der historischen Stadtmauer von Efeu

Befreiung der historischen Stadtmauer von Efeu

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Die FDP-Fraktion im Gemeinderat stellt folgenden Antrag:

Die Stadt Sindelfingen lässt zeitnah den ausufernden Efeu am großen Stück der
historischen Stadtmauer am Schaffhauser Platz entfernen.


Begründung:


Es ist uns ein wichtiges Anliegen, bedeutende Orte der Sindelfinger Stadtgeschichte
sicht- und erlebbar zu machen. Das Teilstück der historischen Stadtmauer am
Schaffhauser Platz samt Wehrgang ist ohne jeden Zweifel ein solcher Ort - derzeit ist
er allerdings durch den ausufernden Efeubewuchs mehr eine botanische als eine
stadthistorische Sehenswürdigkeit.


Ferner sorgen wir uns um den Erhalt der historischen Bausubstanz, wenn dem Efeu-
Wildwuchs nicht Einhalt geboten wird. Durch die in das Mauerwerk hineinreichende
Verwurzelung wuchernden Efeus wurden bereits vielerorts historische
Bausubstanzen, u.a. von Stadtmauern, enorm beschädigt - bis hin zur
Einsturzgefahr. Ein solches Szenario gilt es zu vermeiden, mag nach dem
ästhetischen Empfinden Einzelner eine efeubewachsene Wand in der Altstadt noch
so ansprechend sein.


Auch Altstadteinwohner und Initiativen wie „Wir alle sind die Stadt“ weisen seit
geraumer Zeit auf den ausufernden Efeubewuchs an der historischen Stadtmauer hin
und fordern ein Handeln der Stadtverwaltung ein.


gez.

Knapp, Reinhardt, Dr. Beyer, Dr. Baisch, FDP-Fraktion


Kommunaler Inklusionvermittler (KIV) für Sindelfingen

Kommunaler Inklusionvermittler (KIV) für Sindelfingen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir stellen folgenden Antrag:


Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Vorbild 9 weiterer Gemeinden im Kreis
Böblingen zu folgen und einen Kommunalen Inklusionsvermittler (KIV) zu beschäftigen,
der als zentraler Ansprechpartner für die Themen Barrierefreiheit, soziale Teilhabe und
selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung in Sindelfingen fungiert.

Ein solcher KIV kann im Ehrenamt, als geringfügig Beschäftigter oder im Rahmen des
bestehenden Stellenumfangs in der Verwaltung beschäftigt werden, wodurch sich eine
nennenswerte Steigerung der Personalkosten vermeiden ließe. Kosten für Fortbildung und
Betreuung der KIV in der Projektphase übernehmen Land Baden-Württemberg und
Landkreis Böblingen.


Begründung:


Seit 2020 setzt der Landkreis Böblingen zusammen mit dem Beauftragten des
Landkreises für Menschen mit Behinderung, gemeinsam mit dem Kreis Rastatt, dem
Enzkreis und dem Ortenaukreis das mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg
geförderte Projekt „Kommunale Inklusionsvermittler“ um. Zuvor wurde das Projekt bereits
im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach und Emmendingen erfolgreich umgesetzt.

Derzeit wirken 9 Gemeinden im Landkreis mit und haben vor Ort die Stelle eines KIV
eingerichtet: Jettingen, Herrenberg, Aidlingen, Gärtringen, Holzgerlingen, Leonberg und
Rutesheim, Weil der Stadt und Ehningen.


Im Auftrag der Kommune sind KIV dafür zuständig, für das Thema Inklusion zu
sensibilisieren, Impulse für deren Gestaltung und Umsetzung zu initiieren und
aufzugreifen, Akteure zu finden, Kooperation und Netzwerkarbeit zu fördern, damit
Teilhabe und Partizipation für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit
Behinderung mögich wird. Kurz: die KIVs sind „Kümmerer“ im Bereich der Inklusion und
Teilhabe von Menschen mit Behinderung, die alle gemeindlichen Aktivitäten in diesem
Bereich als Ansprechpartner verwaltungsintern und -extern koordinieren. Hierbei ist es ihre
Aufgabe zwischen unterschiedlichen Interessenslagen, Bedarfen und Erwartungen in
Bezug auf das Thema Inklusion und Teilhabe zu vermitteln, nicht konkrete Einzelfallhilfe
oder -begleitung zu leisten.

Weiterführende Informationen zum Projekt Kommunale Inklusionsvermittler des

Landkreises Böblingen:
https://www.lrabb.de/start/Service+_+Verwaltung/
kommunale+inklusionsvermittler.html

Mit freundlichen Grüßen

gez. Maximilian Reinhardt

FDP-Fraktion


Ein Gesamtkonzept zur Müllreduktion in unserer Stadt

Ein Gesamtkonzept zur Müllreduktion in unserer Stadt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir stellen folgenden Antrag:


Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine neue, ganzheitliche Konzeption zur
Müllvermeidung im öffentlichen Raum in Sindelfingen vorzulegen. Das Ziel muss sein, die
illegale Müllentsorgung auf öffentlichen Plätzen, insbesondere bekannten „Müll-Hotspots“
in Sindelfingen, Maichingen und Darmsheim (u.a. Goldbachsee, Grüner Platz, Klostersee,
Grillstellen, Bahnhofsumgebungen, öffentliche Parkplätze) zu vermeiden oder wenigstens
auf ein Mindestmaß zu reduzieren.


Hierbei können folgende Punkte berücksichtigt bzw. geprüft werden:


1.
„Mülltoni 2.0“: Anschaffung neu gestalteter Mülleimer im Stadtgebiet. Denkbar wären
größere und breitere Müllbehälter und/oder Klappdeckel an den Mülleimern.


2.
Erhöhung der Zahl von Mülleimern im öffentlichen Raum.


3.
Häufigere Leerungen der Mülleimer.


4.
Aufbau von Spezialmülleimern an „Müll-Hotspots“, beispielsweise Pizzakarton-
Mülleimer nach Herrenberger Vorbild.


5.
Intensivierung der Kontrollen des Ordnungsamtes an bekannten Müll-Hotspots.


6.
Einrichtung eines digitalen Meldesystems für illegal entsorgten Müll.


7.
Gezielte Ansprache und Aufklärung von Personen(-gruppen), die nach Erkenntnissen
des Ordnungsamtes überdurchschnittlich häufig für Müllverstöße verantwortlich sind

 

8. Verschärfung des Bußgeldkatalogs für illegale Müllentsorgung in Sindelfingen, bei
Unzuständigkeit ggf. Dialog mit Landkreis und Land über eine Verschärfung.


9.
Zusammenarbeit mit Schulen, Vertretern von Vereinen und ehrenamtlichen
Einrichtungen bei der Umsetzung von (lokalen) „Putzeten“ auf freiwilliger Basis.


10.
Vertiefter Dialog mit Sindelfinger Gastronomen über den Einsatz von
wiederverwendbarem To-Go-Geschirr (beispielsweise RECUP-Becher) und
Möglichkeiten der Verpackungsmüllreduktion.


11.
Einbeziehung der Pressestelle und des Social-Media-Teams der Stadt bei der Meldung
illegaler Müllentsorgung und der Aufklärung über Konsequenzen illegaler
Müllentsorgung.


Über die Umsetzung des Masterplans Sauberes Sindelfingen ist regelmäßig im
Gemeinderat und seinen Ausschüssen zu berichten, er ist gegebenenfalls laufend
fortzuschreiben und zu ergänzen.


Begründung:


Die „Vermüllung“ des öffentlichen Raums in den vergangenen Jahren in Sindelfingen nach
unserer Wahrnehmung leider zugenommen. Insbesondere an einschlägig bekannten
„Müll-Hotspots“, u.a. am Goldbachsee, am grünen Platz, am Klostersee, an Grillstellen
(beispielsweise am Skihang), in Bahnhofsumgebungen und auf öffentlichen Parkplätzen
(Aufzählung nicht abschließend) ist häufig „wilde“ Müllentsorgung zu beobachten.


Die Ursachen hierfür sind sicher vielschichtig - und wurzeln oftmals auch im mangelnden
Verantwortungsgefühl Einzelner. Dennoch gibt es zahlreiche kommunale
Handlungsspielräume, um der „Vermüllung“ entgegenzutreten. Hierfür bedarf es statt bloß
punktueller Ansätze (wie einer lokalen Erhöhung der Kontrolldichte) daher eines
ganzheitlichen und strategischen Maßnahmenpakets zur Vermeidung illegaler
Müllentsorgung in Sindelfingen, das geeignet ist, die vielschichtigen Probleme in den Blick
zu nehmen und zu lösen.


Mit freundlichen Grüßen

gez. Knapp, Reinhardt, Dr. Beyer, Dr. Baisch

FDP-Fraktion


Fördermittelakquise

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle folgende Anfrage zum Thema Fördermittelakquise an die Stadtverwaltung:
1. Gibt es bei der Stadtverwaltung Sindelfingen Stellen, die sich schwerpunktmäßig um die Akquise von Fördermitteln aus Töpfen von Land, Bund und EU und die Recherche von Fördermöglichkeiten kümmern? Falls ja, wie viele Stellen sind es, in welchem Amt sind diese verortet und welchen Stellenumfang haben sie?
2. Erfolgt die Fördermittelakquise bei der Stadt Sindelfingen zentral gebündelt (etwa in Form eines Fördermittel-Managers) oder in den jeweiligen Ämtern? Wird Hilfe von externen Fördermittelberatern in Anspruch genommen; falls nein, warum nicht?
3. Hat die Stadtverwaltung Kenntnis von Kommunen, die andere - und ihrer Einschätzung nach erfolgreiche(re) - Ansätze und Strukturen zur Akquise von Fördermitteln verfolgen?
4. Wie viele Fördermittel von Land, Bund und EU konnte die Stadtverwaltung in den letzten 5 Jahren für die Umsetzung kommunaler Projekte abrufen (idealerweise aufgegliedert nach zuständigem Amt und Projekt)? Wie bewertet die Stadtverwaltung diese Summe, insbesondere im Vergleich zu anderen Kommunen?
5. Wie viele Anträge auf Förderung aus Mitteln des Landes, des Bundes und der EU wurden insgesamt durch die Sindelfinger Stadtverwaltung gestellt und wie hoch ist die geschätzte Ablehnungsquote dieser Anträge? Woran scheiterten die Förderanträge jeweils (Formfehler, inhaltliche Ablehnungsbegründungen etc.)?
6. Mussten in Einzelfällen auch bereits erhaltene Fördermittel an Land, Bund und EU zurückgezahlt werden; wenn ja, wie viele und aus welchem Grund?
Herzlichen Dank für die Beantwortung. Wegen der derzeit hohen Arbeitsbelastung der Verwaltung mit dringlichen Aufgaben, für die ich volles Verständnis habe, ist eine Beantwortung der Anfrage im Laufe der Sommermonate - idealerweise vor der Sommerpause - hinreichend.
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Reinhardt
Stadtrat FDP-Fraktion

Ein Abendmarkt für Sindelfingen

Ein Abendmarkt für Sindelfingen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir stellen folgenden Antrag:


Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen an einem Wochentag in regelmäßigem
Rhythmus stattfindenden „Abendmarkt“ auf dem Sindelfinger Marktplatz einzurichten, der
das Angebot des bereits vorhandenen Wochenmarktes ergänzt.


Begründung:


Als Sofortmaßnahme zur Belebung der Sindelfinger Innenstadt während der
Sommermonate 2021 würde ein solcher Abendmarkt ein trotz anhaltender Corona-
Pandemie realisierbares, attraktives Einkaufserlebnis für die Sindelfinger Bürgerinnen und
Bürger schaffen. Hiervon versprechen wir uns wertvolle Impulse für Besucherfrequenz und
Aufenthaltsqualität der Innenstadt.


Durch die Verlagerung der Marktzeit in die Abendstunden hinein bestünde zudem die
Möglichkeit, denjenigen Bürgerinnen und Bürgern ein Einkaufsangebot für regionale
Produkte zu bieten, die zu üblichen Marktzeiten - vormittags an Werktagen - nicht die
Chance haben, den Wochenmarkt zu besuchen. So könnte sich das attraktive Sindelfinger
Marktangebot einer noch größeren Zielgruppe öffnen.


Andere Städte, beispielsweise Ettlingen und Karlsruhe, veranstalten mit beträchtlichem
Erfolg für die Aufenthaltsqualität in den dortigen Innenstädten Abendmärkte; auch in
Städten wie Pforzheim gibt es im Zuge der Innenstadtbelebung während Corona-Zeiten
entsprechende kommunalpolitische Initiativen.


In Betracht käme für Sindelfingen beispielsweise ein über die Sommermonate alle zwei
Wochen donnerstags oder freitags von 16-21 Uhr stattfindender Markt, bei dem ein
„wochenmarkttypisches“ Nahversorgungsangebot durch ein Zusammenwirken von
Handel, Gastronomie und Marktbeschickern sichergestellt wird. Dieses Angebot könnte
durch attraktive Angebote der To-Go-Gastronomie sinnvoll ergänzt werden, sodass dem Abendmarkt auch ein gewisser „Eventcharakter“ im Rahmen der pandemiebedingten
Möglichkeiten zukäme.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Maximilian Reinhardt

FDP-Fraktion


Kita-Küchenausbau

Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister Gangl,
Sehr geehrter Herr Kniesel,

vielen Dank für Ihre Klarstellung und Erläuterung in Sachen KiTa-Küchenausbau Brunnenwiesenstraße/Kleines Zelgle in der Fragestunde des GR am 13.04.2021 (https://www.sindelfingen.de/start/Politik+Verwaltung/gemeinderat+13_14_04_2021.html).

Daran anknüpfend haben sich meinerseits weitere Fragen ergeben, um deren Beantwortung ich Sie schriftlich bitten würde. Da das Thema auch für die anderen Kinder- und Jugendbeauftragten mit Sicherheit von Interesse ist und hohe Haushaltsrelevanz besitzt, wäre eine Beantwortung vor oder in der kommenden Sitzung des ABB wünschenswert.

Die Fragen im Einzelnen:

1. Sie begründeten die Abkehr vom Beschluss des Gemeinderates aus dem Jahr 2016 in Sachen KiTa-Küchenausbau Brunnenwiesenstraße / Kleines Zelgle u.a. mit zu erwartenden, erheblichen Kostensteigerungen im Rahmen der vertiefenden Planungen und bekanntgewordenem „hohen Sanierungsaufwand mit fortschreitendem Gebäudealter". Um Kostensteigerungen in welcher Höhe geht es bei beiden Ausbauvorhaben konkret und woraus ergeben sich diese Kostensteigerungen? Wäre der Sanierungsaufwand geringer und die Kostensteigerungen vermeidbar gewesen, wenn man früher mit dem Küchenausbau begonnen hätte?

2. Seit wann hat die Verwaltung Kenntnis von den Umständen, die den Küchenausbau unwirtschaftlich bzw. nur mit erheblich höherem als dem 2016 prognostizierten Sanierungsaufwand umsetzbar werden lassen? Wann hat sie vor diesem Hintergrund intern beschlossen, final Abstand vom 2016 im Gemeinderat beschlossenen KiTa-Küchenausbau zu nehmen?

3. Warum wurde die endgültige Abkehr vom rechtskräftigen Gemeinderatsbeschluss in Sachen KiTa-Ausbau nicht früher, transparenter und proaktiv kommuniziert (sowohl gegenüber dem Gemeinderat, als auch gegenüber Interessenverbänden wie dem GEB KiTas), sondern erst 2021 auf Anfrage von Mitgliedern des Gemeinderats?

4. Wäre aus Sicht der Verwaltung nicht der zeitnahe Ausbau zumindest einer der beiden KiTa-Küchen zu vertretbaren Kosten und mit vertretbarem Sanierungsaufwand umsetzbar? (Wenn ja, welcher?)

5. Herr Kniesel führte aus, dass die Herangehensweise im Bereich KiTa-Küchen "grundsätzlich neu überdacht" werden soll. Wann ist mit einem neuen Vorschlag der Verwaltung zur Küchenkonzeption zu rechnen?  Welche Optionen für den Küchenausbau werden hierbei konkret geprüft?

Mit freundlichen Grüßen

Maximilian Reinhardt

FDP-Fraktion


Interfraktioneller Antrag: Beitritt der Stadt Sindelfingen zur „Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus e.V.“ (ECCAR)

Interfraktioneller Antrag: Beitritt der Stadt Sindelfingen zur „Europäischen
Städtekoalition gegen Rassismus e.V.“ (ECCAR)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir, die Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, Freie Wähler Sindelfingen, SPD,

FDP und DIE LINKE im Sindelfinger Gemeinderat stellen folgenden Antrag:


Die Stadt Sindelfingen tritt der „Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus
e.V.“ (ECCAR) bei.


Begründung:


Sindelfingen ist eine internationale und weltoffene Stadt und Heimat für Menschen aus
mindestens 118 Nationen (Stand: 2010). Etwas mehr als die Hälfte der Sindelfinger
Bürgerinnen und Bürger hat einen Migrationshintergrund. Es ist für unsere Stadt daher
selbstverständlich, allen Ausprägungen von Rassismus entschlossen entgegentreten.

Die Europäische Städtekoalition gegen Rassismus wurde vor siebzehn Jahren auf
Initiative der UNESCO gegründet und ist ein internationales Netzwerk von Städten und
Gemeinden, die sich gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Diskriminierung und
einsetzen.


In Deutschland sind derzeit (Stand 04/2021) 46 Städte Mitglieder der ECCAR, darunter die
baden-württembergischen Städte Karlsruhe, Konstanz und Heidelberg.


Die Mitgliedsgemeinden der ECCAR orientieren sich an einem Zehn-Punkte-Aktionsplan,
der einen Handlungsleitfaden für sämtliche Mitgliedsgemeinden darstellt. Dieser deckt sich
in jeder Hinsicht mit den Zielen des vom Gemeinderat im November 2020 verabschiedeten
Integrationskonzepts. Durch den internationalen Austausch in einem großen Netzwerk wie
der ECCAR können aber zusätzlich wertvolle inhaltliche Impulse, Denk- und
Handlungsanstöße für die gelingende Umsetzung dieses Integrationskonzeptes und die
Sicherstellung eines guten Miteinanders aller Nationalitäten und Ethnien in unserer Stadt
gewonnen werden.


Die Mitgliedschaftsgebühr beträgt für Städte zwischen 20.000 - 100.000 Einwohnern pro

Jahr 500 Euro (Quelle:
eccar.info).


gez. die Europabeauftragten


Öffnen mit Sicherheit nach Tübinger Vorbild: Corona-Modellprojekt für Sindelfingen

Öffnen mit Sicherheit nach Tübinger Vorbild:
Corona-Modellprojekt für Sindelfingen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Die FDP-Fraktion im Gemeinderat Sindelfingen stellt folgenden Antrag:


1.
Die Stadt Sindelfingen beantragt beim Land Baden-Württemberg die Genehmigung,
einen Modellversuch für Öffnungen nach dem „Tübinger Modell“ durchzuführen,
sobald die Inzidenzwerte dies ermöglichen.


2.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, soweit noch nicht erfolgt, die Voraussetzungen
für die Umsetzung eines Modellversuchs nach Tübinger Vorbild
(Schnelltestinfrastruktur etc.) in Sindelfingen zu schaffen.


Begründung:


Seit einem Jahr befinden sich Gastronomie, Sport und Kultur sowie viele Branchen im
Dienstleistungssektor im totalen Lockdown. Landes- und Bundesregierung verwehren
ihnen bis zum heutigen Zeitpunkt jedwede Öffnungsperspektive.
Auch dem Einzelhandel
fehlt seit einem Jahr trotz vereinzelter Phasen der Öffnung unter Auflagen Planbarkeit und
dauerhafte Perspektive. In Sindelfingen stehen aufgrund der Lockdown-Politik von Land
und Bund und der mit ihr einhergehenden Perspektivlosigkeit Existenzen auf dem Spiel.
Gastronomie, Kultur, Sport prägen das Gesicht unserer Stadt - doch allmählich wird der
permanente Lockdown für diese Lebensbereiche auch in unserer Stadt zum
„Knockdown“, wenn ihnen nicht alsbald eine Öffnungsperspektive gewährt wird. Gerade
Sindelfinger Kultureinrichtungen, Sportstätten, Bäderbetriebe und Gastronomiebetriebe
verfügen über Hygienekonzepte, die verantwortungsvolle Öffnungen zulassen, und
werden dabei von einer Lockdown-Politik aus Stuttgart und Berlin ausgebremst und in
ihrer Existenz bedroht. Es ist Zeit, kommunale Handlungsspielräume zu nutzen.

Die Stadt Tübingen hat mit ihrem Modellprojekt „Öffnen mit Sicherheit“ gezeigt, dass es
möglich ist, trotz anhaltender Corona-Pandemie verantwortungsvoll wichtige Teilbereiche
des täglichen Lebens zu öffnen. Dort können mit einem Corona-Schnelltest getestete
Personen zeitlich begrenzt am regulären gesellschaftlichen Leben (Gastronomie, Theater-,
Kino- und Kulturveranstaltungen, Sport- und Bäderbetrieb, Einzelhandel und mehr)
teilnehmen. Hierzu richtete die Stadt in Zusammenarbeit mit privaten
Betreiberunternehmen Schnellteststationen ein, die allen Bürgerinnen und Bürgern zur
Verfügung stehen. Im Falle eines negativen Testresultats erhalten Bürgerinnen und Bürger
einen Ausweis („Tagesticket“), der diesen negativ getesteten Personen die Nutzung von
Gastronomie-, Kino-, Kultur- und Sportangeboten ermöglicht. Zur Generierung
empirischer Daten zum Corona-Infektionsgeschehen hat das Sozialministerium diesen
Modellversuch vorab nach Schreiben des Tübinger Oberbürgermeisters Palmer
genehmigt. Die gewonnenen Daten und Erkenntnisse über das Infektionsgeschehen
während des Öffnungsmodells werden parallel wissenschaftlich durch das
Universitätsklinikum Tübingen überwacht und eingeordnet.


Dieses Modellprojekt lässt sich unserer Einschätzung nach auf Sindelfingen übertragen -
zumindest, wenn die derzeit hohen Inzidenzzahlen im Laufe der nächsten Tage und
Wochen sinken sollten. Uns sind keine organisatorischen Hürden in Sindelfingen bekannt,
die gegen den kurzfristigen Aufbau einer Infrastruktur an Schnellteststationen im
Stadtgebiet sprechen. Dort könnten „Tagestickets“ nach Tübinger Vorbild ausgegeben
werden. Gastronomiebetriebe, Sport- und Bädereinrichtungen, Handelsunternehmen
könnten öffnen; Kultur-, Theater- und Kinoveranstaltungen stattfinden und Erkenntnisse
über das Infektionsgeschehen in unserer Stadt gewonnen werden. Das Klinikum
Sindelfingen-Böblingen ist ein akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Tübingen,
hier könnte parallel zum Modellversuch eine wissenschaftliche Studienbegleitung
stattfinden. Die so in unserer Stadt gewonnenen Forschungsergebnisse über die
Verbreitung des Corona-Virus könnten einen wichtigen Beitrag bei der Entwicklung von
Strategien leisten, wie künftig ein Leben „mit dem Virus“ ohne permanente Shutdowns
ganzer Branchen organisiert werden kann.


Aufgrund ihrer Größe (65.000 Einwohner) und ihres vielfältigen „Branchenmixes“ eignet
sich die Stadt Sindelfingen unserer Einschätzung nach gut als Beispiel, um
verantwortungsvolle Öffnungen unterschiedlicher Lebensbereiche trotz Pandemie im
Rahmen eines Modellversuchs nach dem „Tübinger Weg“ zu ermöglichen, sobald das
Infektionsgeschehen en moderateres Niveau erreicht.


Jüngst haben sich 50 Kommunen im Land, darunter beispielsweise die Städte
Ludwigsburg, Singen oder Neckarsulm beim Land beworben (einige Wochen zuvor auch
bereits der Landkreis Böblingen). Das Sozialministerium hat mit Pressemitteilung vom 1.
April auf die auf Gewährung eines Modellprojekts nach Tübinger Vorbild Anträge von 50
Gemeinden im Land verlautbaren lassen, dass es diese aufgrund des momentan hohen
Infektionsgeschehens vorerst zurückstelle. Dies sollte die Stadtverwaltung aber bei der
Antragstellung keineswegs entmutigen. Das Sozialministerium kündigte in selbiger
Pressemitteilung nämlich an, die betreffenden Anträge wieder in den Blick zu nehmen,
sobald die Infektionszahlen dies zuließen. Unserer Meinung sollte daher gerade jetzt die
Zeit hoher Inzidenzwerte genutzt werden, um die Voraussetzungen für Öffnungen nach
dem Tübinger Modell in Sindelfingen zu schaffen, ein überzeugendes Konzept für den
Modellversuch vorzubereiten und schon jetzt eine entsprechende Interessenbekundung
beim Sozialministerium zu hinterlegen. So steigern wir durch gute und frühe Vorbereitung
unsere Chance, bei Eintreten eines moderateren Infektionsgeschehens zu denjenigen Kommunen zu zählen, denen seitens des Sozialministeriums schnell weitreichende
Öffnungen auf Modellbasis gewährt werden.

Sindelfingen stünde eine von der Verwaltungsspitze ausgehende Bemühung,
Gastronomie, Sport, Kultur und weiteren Branchen in unserer Stadt verantwortungsvoll
und wissenschaftlich begleitet eine Öffnungsperspektive zu gewähren, gut zu Gesicht.


gez.

Reinhardt, Knapp, Dr. Beyer, Dr. Baisch

FDP-Fraktion


Kommunale Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung

Kommunale Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Die FDP-Fraktion im Gemeinderat stellt folgenden Antrag:


Die Stadt Sindelfingen schafft kommunale Sonderparkausweise und
Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen, die (noch) keinen
Rechtsanspruch auf einen blauen oder orangefarbenen Sonderparkausweis haben.

Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah einen entsprechenden Vorschlag für die
Ausgestaltung der Parkerleichterung auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur
Beschlussfassung vorzulegen.


Begründung:


Es ist uns ein wichtiges Anliegen, den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt
soziale Teilhabe und eigenständige Mobilität in allen Lebenslagen zu ermöglichen.
Dies gilt insbesondere für schwerbehinderte Mitmenschen, die in erheblicher Weise
auf barrierefreie Erreichbarkeit von Zielen des täglichen Lebens (Geschäfte,
öffentliche Einrichtungen) und kurze Wege zu diesen angewiesen sind. Der
automobile Individualverkehr spielt für diese Personengruppe eine erhebliche Rolle,
da eine Nutzung des ÖPNV mit erheblichen Mobilitätseinschränkungen keine
probate Alternative darstellt.


Gegenwärtig haben nur schwerbehinderte Menschen, die einer der in VwV-StVO zu
§ 46 aufgelisteten Personengruppen angehören, einen Anspruch auf Erteilung einer
Parkerleichterung in Form eines orangefarbenen oder blauen Sonderparkausweises
durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Dies bedeutet, dass beispielsweise
viele Personen mit einer Schwerbehinderung „Merkzeichen G“, die teils ebenfalls
erhebliche Mobilitätseinschränkungen und hohe Grade der Behinderung aufweisen,
nicht anspruchsberechtigt sind. Diesen Personen ist es folglich kaum oder nur unter
großen Kraftanstrengungen möglich, Ziele ihres täglichen Lebens in Sindelfingen aus eigener Kraft und ohne fremde Hilfe zu erreichen.
Einige Gemeinden im Land haben aufgrund der unbefriedigenden und lückenhaften
Anspruchsberechtigungsvoraussetzungen für die Erteilung eines blauen oder
orangefarbenen Sonderparkausweises bereits zusätzliche, kommunale
Parkerleichterungen geschaffen. Beispiele hierfür sind der Stellungnahme des
baden-württembergischen Verkehrsministeriums auf eine Anfrage der FDP/DVP-
Fraktion im Landtag vom 07.12.2020, Landtagsdrucksache 16/9471, zu entnehmen:

"In Radolfzell wurde im Jahr 2009 eine kommunale Parkerleichterung für
schwerbehinderte Menschen für den Geltungsbereich der Großen Kreisstadt
Radolfzell eingeführt. Die kommunale Parkerleichterung setzt als
Zugangsvoraussetzung lediglich das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis
und die Bürgereigenschaft der Stadt Radolfzell voraus. Die kommunale
Parkerleichterung erlaubt es, bewirtschaftete Parkstände und Parkplätze ohne
Entrichtung einer Parkgebühr für maximal 24 Stunden am Stück zu nutzen. Die Stadt
Radolfzell verzichtet hin- sichtlich dieser Parkerleichterung somit zugunsten der
Schwerbehinderten auf die Parkgebühren nach der Parkgebührensatzung.

Von der Stadt Achern werden Parkausweise, die auf das Stadtgebiet beschränkt
sind, ausgegeben. Ausgestellt werden die Ausweise an Personen, die durch das
Anspruchsraster fallen und einen GdB von 70 Prozent nachweisen oder eine
Gehbehinderung in anderer Weise glaubhaft darlegen können.

In Waldshut-Tiengen dürfen Inhaber/-innen von Schwerbehindertenausweisen mit
dem Merkzeichen „G“ im Stadtgebiet im Bereich von Parkscheinautomaten und im
eingeschränkten Haltverbot eine Stunde unentgeltlich parken.

In Schwetzingen besteht die Möglichkeit für Schwerbehinderte, die noch nicht die
Voraussetzungen für die Erteilung eines blauen oder orangefarbenen Sonderpark-
ausweises erfüllen, eine kostenlose Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Damit kann
an Stellen, die durch VZ 314 StVO oder VZ 315 StVO gekennzeichnet sind und für
die durch Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die
zulässige Zeit hinaus geparkt werden bzw. an Parkscheinautomaten ohne Ent-
richtung der Gebühr geparkt werden.

Die Städte Weinheim und Bruchsal melden, dass ggf. zeitlich befristete
Sonderparkberechtigungen für Personen gewährt werden, bei denen das Verfahren
zur Anerkennung der Behinderung noch nicht abgeschlossen ist und bei denen nach
Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde die Voraussetzungen vorliegen könnten.“

Die entsprechenden Parkerleichterungen für Personengruppen, die nicht nach VwV-
StVO zu § 46 anspruchsberechtigt sind, können Inspiration und Beispiel für ein
entsprechendes, kommunales Parkerleichterungsangebot der Stadt Sindelfingen
liefern.


gez.

Knapp, Reinhardt, Dr. Beyer, Dr. Baisch, FDP-Fraktion