Beantwortung von Fragen bzgl. Gewässer und Badenutzung
Sehr geehrter Herr Reinhardt,
die von Ihnen an die Verwaltung gerichteten Fragen habe wir wie folgt beantwortet:
1. Gibt es in Sindelfingen derzeit Gewässer, die als Badegewässer / Badestellen (öffentlich) zugänglich sind? Wenn ja, welche?
Die Stadt hält mit den vorhandenen öffentlichen Badeeinrichtungen ein reichhaltiges, sicheres und kostengünstiges (insbesondere für Kinder, Familien und Inhaber städtischer Berechtigungskarten) Badeangebot bereit. Von der Verwaltung wird deshalb nicht die Notwendigkeit gesehen, weitere zusätzliche Bademöglichkeiten an den öffentlichen Gewässern zu schaffen.
In diesem Zusammenhang ist auf die Verkehrssicherungspflicht der Stadt (Richtlinie 94.12: Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Naturbädern während des Badebetriebes und die Richtlinie 94.13: Verkehrssicherungspflicht an Badestellen an Gewässern) bis hin zur Notwendigkeit einer Aufsichtsperson hinzuweisen. Dieses nicht zu unterschätzende Problem hat viele Kommunen in den letzten Jahren dazu veranlasst, Badeseen und dgl. zu schließen bzw. ein Schwimmverbot auszusprechen. Nach Rechtsprechung des BGH ist eine Aufsicht jedenfalls dann zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht notwendig, wenn ein bädertypischer Ausbau vorliegt. Dazu kann u.U. bereits ein Steg genügen, erst recht vorhandene Rutschen, Umkleidekabinen oder Zugangsbeschränkungen. Welche Aufsichtspflichten konkret bestehen, lässt sich nur durch Betrachtung des jeweiligen Einzelfalles bestimmen.
2. Gibt es in Sindelfingen Gewässer, die zwar derzeit nicht als Badegewässer / Badestellen (öffentlich) zugänglich sind, aber theoretisch die Anforderungen hinsichtlich Wasserqualität o.ä. erfüllen, um als solche zugelassen zu werden (z.B. Teile des ehemaligen Naturfreibads Klostersee, des Goldbachsees oder des Langen Sees am Flugfeld, sofern auf Sindelfinger Gemarkung))? Wenn ja, welche?
In den Gewässern wurden bislang keine Messungen entsprechend der Badegewässerrichtlinie durchgeführt. Aussagen bezügl. der Einhaltung der an Badegewässer gestellten Anforderungen (Badegewässerrichtlinie/Badegewässerverordnung) können deshalb nicht getroffen werden.
3. Welche baulichen und gewässertechnischen Ertüchtigungsmaßnahmen müssten durchgeführt werden, um betreffende Gewässer vollends „badegewässertauglich" zu machen? Wäre dies nach Einschätzung der Verwaltung wirtschaftlich vertretbar?
Die Wasserqualität muss der Badegewässerrichtlinie/Badegewässerverordnung entsprechen. Es ist zu bezweifeln, dass im innerstädtischen Raum mit den verschiedenen Einleitungen aus versiegelten Flächen (Straßen/Wegen) und den Regenüberlaufbecken die Parameter der Badegewässerrichtlinie eingehalten werden können. Dem Tiefbauamt sind bislang keine technischen Maßnahmen für eine eventuelle Hygienisierung der verschiedenen Einleitungen, insbesondere aus den Regenüberlaufbecken bekannt.
Generell ist jedoch festzuhalten, dass technische Anlagen einen hohen finanziellen Aufwand (baulich, in der Unterhaltung und im Betrieb) nach sich ziehen würden. Ebenso führen ggf. die erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung der Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht sowie ein erhöhter Reinigungsaufwand/Müllbeseitigung im Bereich einer Badestelle zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung.
4. Gibt es sonstige Erwägungen, die nach Einschätzung der Verwaltung gegen die Ausweisung eines Badegewässers sprechen, sofern dafür grundsätzlich geeignete öffentliche Gewässer in Sindelfingen vorliegen (bspw. Konflikt mit Angelvereinen etc.)?
Neben den bereits im Pkt.1 genannten Aspekten zur Verkehrssicherungspflicht der Stadt sind darüberhinaus die grundsätzlichen Belange des Naturschutzes und der Nutzung als Angelgewässer zu beachten.
Öffentliche Gewässer stellen einen wichtigen Lebensraum für Flora und Fauna dar und sind ein zentrales Element im Naturschutz. Eine Nutzung als Badegewässer ist mit diesen Funktionen nur schwer in Einklang zu bringen. Daneben sind der Klostersee und der Eisweiher/Schlanderersee (Goldbachsee) schon seit Jahrzehnten, aktuell bis 31.12.2032 an den Angelsportverein Sindelfingen verpachtet. Eine gleichzeitige Nutzung als Badegewässer würde ein enormes Konfliktpotential bergen.
Beim Langen See im Flugfeld handelt es sich ausdrücklich um eine abwassertechnische Anlage zur Regenwasserbewirtschaftung, welche sämtliches Regenwasser von Straßen und Dächern des Flugfeldes sammelt und über vorgeschaltete natürliche Reinigungsanlagen wie dem Schilfgürtel wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zuführt. Daher ist jegliche Nutzung außerhalb der Funktion als abwassertechnische Einrichtung genehmigungsrechtlich ausgeschlossen. Stadtplanerisch stellt der See neben der Aufenthaltsqualität auch eine naturschutzrechtliche Anlage dar, die versiegelte Flächen auf dem Flugfeld ausgleicht. Die Schilffelder am Rand des Seeufers dienen als Lebensraum und Rückzugsmöglichkeit für verschiedene Tierarten. Bislang wurden keine Ausnahmegenehmigung für die Nutzung des Langen Sees, wie z.B. für Triathlonveranstaltungen erteilt. Die derzeitigen Events erfolgen ohne Nutzung des Gewässers. Die Schwimmwettbewerbe zur Triathlonveranstaltung in Sindelfingen finden im Freibad statt.
5. Wurde der Verwaltung gegenüber in den vergangenen Jahren Bedarf aus Bürgerschaft, Vereinswesen und Wirtschaft (bspw. Gastronomie) nach einem Badegewässer in Sindelfingen artikuliert?
Es sind bislang keine Anfragen aus der Bürgerschaft bei der Verwaltung eingegangen.
Gründerwettbewerb für Sindelfingen
Gründerwettbewerb für Sindelfingen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir stellen folgenden Antrag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung
Sindelfingen GmbH und lokalen Unternehmen ein Konzept zur Durchführung eines
Gründerwettbewerbs für Sindelfingen zu erstellen.
Begründung:
Ein Ziel kommunaler Wirtschaftsförderung muss es sein, Unternehmensgründungen
bestmöglich zu unterstützen und junge Gründerinnen und Gründer am Standort mit ihren
kreativen, oftmals innovativen Ideen nach Kräften zu fördern. Gerade die Region Stuttgart
hat als exzellenter Technologie-, Industrie- und Forschungsstandort das Potenzial, Hotspot
für innovative Gründungen zu werden - dieses Potenzial gilt es auch in Sindelfingen zu
nutzen. Erfolgsgeschichten wie „Knowunity“ untermauern, dass in unserer Stadt tolle
Startup-Ideen schlummern.
Wir regen daher einen Gründerwettbewerb an. Gründerinnen und Gründer können im
Rahmen eins solchen Wettbewerbs ihre innovativen Geschäftsideen vorstellen. Ein
Gremium - beispielsweise besetzt mit regionalen Akteueren aus der Startup-Szene,
lokalen Wirtschaftsvertretern, Wirtschaftsförderung, City-Marketing, Kommunalpolitik und
IHK - könnte diese Ideen bewerten. Erst-, Zweit- und Drittplatzierte können daraufhin in
unterschiedlicher Weise Unterstützung für die Realisierung ihres Gründungsprojektes
erhalten, beispielsweise eine vollständige oder anteilige Erstattung der Miete für ein
Ladenlokal in der Innenstadt oder Stadtteilzentren, Sachleistungen oder Beratungs- und
Coachingdienstleistungen in den Bereichen Finanzierung, Kommunikation und Marketing.
Indem siegreiche Gründerteams mit innovativen Ideen die Perspektive auf mietfreie oder
mietreduzierte Geschäftsflächen erhalten, könnte auch das Leerstandsproblem in
Innenstadt und Stadtteilzentren auf diese Weise kreativ gelöst werden.
Auch die der Stadt Sindelfingen im April 2021 vom Wirtschaftsministerium verliehene
Auszeichnung als „gründungsfreundliche Kommune“ sollte Ansporn sein, weitere Anreize
für Unternehmensgründungen - beispielsweise in Form eines Gründerwettbewerbs - zu
schaffen.
Ein Vorbild für die Umsetzung eines solchen kommunalen Gründerwettberwerbs könnten
u.a. der Gründerwettbewerb „Lebe Deine Idee!“ der Stadt Pfullendorf, der Wettbwerb
„#Seimutig“ der Stadt Bad Reichenhall, der Gründerwettbewerb „Lebendige Innenstadt“
der Stadt Freiberg in Sachsen oder der Wettbewerb „Vision M“ der Stadt Moers sein.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Maximilian Reinhardt u.a.
FDP-Fraktion
Befreiung der historischen Stadtmauer von Efeu
Befreiung der historischen Stadtmauer von Efeu
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Die FDP-Fraktion im Gemeinderat stellt folgenden Antrag:
Die Stadt Sindelfingen lässt zeitnah den ausufernden Efeu am großen Stück der
historischen Stadtmauer am Schaffhauser Platz entfernen.
Begründung:
Es ist uns ein wichtiges Anliegen, bedeutende Orte der Sindelfinger Stadtgeschichte
sicht- und erlebbar zu machen. Das Teilstück der historischen Stadtmauer am
Schaffhauser Platz samt Wehrgang ist ohne jeden Zweifel ein solcher Ort - derzeit ist
er allerdings durch den ausufernden Efeubewuchs mehr eine botanische als eine
stadthistorische Sehenswürdigkeit.
Ferner sorgen wir uns um den Erhalt der historischen Bausubstanz, wenn dem Efeu-
Wildwuchs nicht Einhalt geboten wird. Durch die in das Mauerwerk hineinreichende
Verwurzelung wuchernden Efeus wurden bereits vielerorts historische
Bausubstanzen, u.a. von Stadtmauern, enorm beschädigt - bis hin zur
Einsturzgefahr. Ein solches Szenario gilt es zu vermeiden, mag nach dem
ästhetischen Empfinden Einzelner eine efeubewachsene Wand in der Altstadt noch
so ansprechend sein.
Auch Altstadteinwohner und Initiativen wie „Wir alle sind die Stadt“ weisen seit
geraumer Zeit auf den ausufernden Efeubewuchs an der historischen Stadtmauer hin
und fordern ein Handeln der Stadtverwaltung ein.
gez.
Knapp, Reinhardt, Dr. Beyer, Dr. Baisch, FDP-Fraktion
Kommunaler Inklusionvermittler (KIV) für Sindelfingen
Kommunaler Inklusionvermittler (KIV) für Sindelfingen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir stellen folgenden Antrag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Vorbild 9 weiterer Gemeinden im Kreis
Böblingen zu folgen und einen Kommunalen Inklusionsvermittler (KIV) zu beschäftigen,
der als zentraler Ansprechpartner für die Themen Barrierefreiheit, soziale Teilhabe und
selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung in Sindelfingen fungiert.
Ein solcher KIV kann im Ehrenamt, als geringfügig Beschäftigter oder im Rahmen des
bestehenden Stellenumfangs in der Verwaltung beschäftigt werden, wodurch sich eine
nennenswerte Steigerung der Personalkosten vermeiden ließe. Kosten für Fortbildung und
Betreuung der KIV in der Projektphase übernehmen Land Baden-Württemberg und
Landkreis Böblingen.
Begründung:
Seit 2020 setzt der Landkreis Böblingen zusammen mit dem Beauftragten des
Landkreises für Menschen mit Behinderung, gemeinsam mit dem Kreis Rastatt, dem
Enzkreis und dem Ortenaukreis das mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg
geförderte Projekt „Kommunale Inklusionsvermittler“ um. Zuvor wurde das Projekt bereits
im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach und Emmendingen erfolgreich umgesetzt.
Derzeit wirken 9 Gemeinden im Landkreis mit und haben vor Ort die Stelle eines KIV
eingerichtet: Jettingen, Herrenberg, Aidlingen, Gärtringen, Holzgerlingen, Leonberg und
Rutesheim, Weil der Stadt und Ehningen.
Im Auftrag der Kommune sind KIV dafür zuständig, für das Thema Inklusion zu
sensibilisieren, Impulse für deren Gestaltung und Umsetzung zu initiieren und
aufzugreifen, Akteure zu finden, Kooperation und Netzwerkarbeit zu fördern, damit
Teilhabe und Partizipation für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit
Behinderung mögich wird. Kurz: die KIVs sind „Kümmerer“ im Bereich der Inklusion und
Teilhabe von Menschen mit Behinderung, die alle gemeindlichen Aktivitäten in diesem Bereich als Ansprechpartner verwaltungsintern und -extern koordinieren. Hierbei ist es ihre
Aufgabe zwischen unterschiedlichen Interessenslagen, Bedarfen und Erwartungen in
Bezug auf das Thema Inklusion und Teilhabe zu vermitteln, nicht konkrete Einzelfallhilfe
oder -begleitung zu leisten.
Weiterführende Informationen zum Projekt Kommunale Inklusionsvermittler des
Landkreises Böblingen: https://www.lrabb.de/start/Service+_+Verwaltung/
kommunale+inklusionsvermittler.html
Mit freundlichen Grüßen
gez. Maximilian Reinhardt
FDP-Fraktion
Ein Gesamtkonzept zur Müllreduktion in unserer Stadt
Ein Gesamtkonzept zur Müllreduktion in unserer Stadt
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir stellen folgenden Antrag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine neue, ganzheitliche Konzeption zur
Müllvermeidung im öffentlichen Raum in Sindelfingen vorzulegen. Das Ziel muss sein, die
illegale Müllentsorgung auf öffentlichen Plätzen, insbesondere bekannten „Müll-Hotspots“
in Sindelfingen, Maichingen und Darmsheim (u.a. Goldbachsee, Grüner Platz, Klostersee,
Grillstellen, Bahnhofsumgebungen, öffentliche Parkplätze) zu vermeiden oder wenigstens
auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Hierbei können folgende Punkte berücksichtigt bzw. geprüft werden:
1. „Mülltoni 2.0“: Anschaffung neu gestalteter Mülleimer im Stadtgebiet. Denkbar wären
größere und breitere Müllbehälter und/oder Klappdeckel an den Mülleimern.
2. Erhöhung der Zahl von Mülleimern im öffentlichen Raum.
3. Häufigere Leerungen der Mülleimer.
4. Aufbau von Spezialmülleimern an „Müll-Hotspots“, beispielsweise Pizzakarton-
Mülleimer nach Herrenberger Vorbild.
5. Intensivierung der Kontrollen des Ordnungsamtes an bekannten Müll-Hotspots.
6. Einrichtung eines digitalen Meldesystems für illegal entsorgten Müll.
7. Gezielte Ansprache und Aufklärung von Personen(-gruppen), die nach Erkenntnissen
des Ordnungsamtes überdurchschnittlich häufig für Müllverstöße verantwortlich sind
8. Verschärfung des Bußgeldkatalogs für illegale Müllentsorgung in Sindelfingen, bei
Unzuständigkeit ggf. Dialog mit Landkreis und Land über eine Verschärfung.
9. Zusammenarbeit mit Schulen, Vertretern von Vereinen und ehrenamtlichen
Einrichtungen bei der Umsetzung von (lokalen) „Putzeten“ auf freiwilliger Basis.
10. Vertiefter Dialog mit Sindelfinger Gastronomen über den Einsatz von
wiederverwendbarem To-Go-Geschirr (beispielsweise RECUP-Becher) und
Möglichkeiten der Verpackungsmüllreduktion.
11. Einbeziehung der Pressestelle und des Social-Media-Teams der Stadt bei der Meldung
illegaler Müllentsorgung und der Aufklärung über Konsequenzen illegaler
Müllentsorgung.
Über die Umsetzung des Masterplans Sauberes Sindelfingen ist regelmäßig im
Gemeinderat und seinen Ausschüssen zu berichten, er ist gegebenenfalls laufend
fortzuschreiben und zu ergänzen.
Begründung:
Die „Vermüllung“ des öffentlichen Raums in den vergangenen Jahren in Sindelfingen nach
unserer Wahrnehmung leider zugenommen. Insbesondere an einschlägig bekannten
„Müll-Hotspots“, u.a. am Goldbachsee, am grünen Platz, am Klostersee, an Grillstellen
(beispielsweise am Skihang), in Bahnhofsumgebungen und auf öffentlichen Parkplätzen
(Aufzählung nicht abschließend) ist häufig „wilde“ Müllentsorgung zu beobachten.
Die Ursachen hierfür sind sicher vielschichtig - und wurzeln oftmals auch im mangelnden
Verantwortungsgefühl Einzelner. Dennoch gibt es zahlreiche kommunale
Handlungsspielräume, um der „Vermüllung“ entgegenzutreten. Hierfür bedarf es statt bloß
punktueller Ansätze (wie einer lokalen Erhöhung der Kontrolldichte) daher eines
ganzheitlichen und strategischen Maßnahmenpakets zur Vermeidung illegaler
Müllentsorgung in Sindelfingen, das geeignet ist, die vielschichtigen Probleme in den Blick
zu nehmen und zu lösen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Knapp, Reinhardt, Dr. Beyer, Dr. Baisch
FDP-Fraktion
Fördermittelakquise
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Ein Abendmarkt für Sindelfingen
Ein Abendmarkt für Sindelfingen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir stellen folgenden Antrag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen an einem Wochentag in regelmäßigem
Rhythmus stattfindenden „Abendmarkt“ auf dem Sindelfinger Marktplatz einzurichten, der
das Angebot des bereits vorhandenen Wochenmarktes ergänzt.
Begründung:
Als Sofortmaßnahme zur Belebung der Sindelfinger Innenstadt während der
Sommermonate 2021 würde ein solcher Abendmarkt ein trotz anhaltender Corona-
Pandemie realisierbares, attraktives Einkaufserlebnis für die Sindelfinger Bürgerinnen und
Bürger schaffen. Hiervon versprechen wir uns wertvolle Impulse für Besucherfrequenz und
Aufenthaltsqualität der Innenstadt.
Durch die Verlagerung der Marktzeit in die Abendstunden hinein bestünde zudem die
Möglichkeit, denjenigen Bürgerinnen und Bürgern ein Einkaufsangebot für regionale
Produkte zu bieten, die zu üblichen Marktzeiten - vormittags an Werktagen - nicht die
Chance haben, den Wochenmarkt zu besuchen. So könnte sich das attraktive Sindelfinger
Marktangebot einer noch größeren Zielgruppe öffnen.
Andere Städte, beispielsweise Ettlingen und Karlsruhe, veranstalten mit beträchtlichem
Erfolg für die Aufenthaltsqualität in den dortigen Innenstädten Abendmärkte; auch in
Städten wie Pforzheim gibt es im Zuge der Innenstadtbelebung während Corona-Zeiten
entsprechende kommunalpolitische Initiativen.
In Betracht käme für Sindelfingen beispielsweise ein über die Sommermonate alle zwei
Wochen donnerstags oder freitags von 16-21 Uhr stattfindender Markt, bei dem ein
„wochenmarkttypisches“ Nahversorgungsangebot durch ein Zusammenwirken von
Handel, Gastronomie und Marktbeschickern sichergestellt wird. Dieses Angebot könnte
durch attraktive Angebote der To-Go-Gastronomie sinnvoll ergänzt werden, sodass dem Abendmarkt auch ein gewisser „Eventcharakter“ im Rahmen der pandemiebedingten
Möglichkeiten zukäme.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Maximilian Reinhardt
FDP-Fraktion
Kita-Küchenausbau
Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister Gangl,
Sehr geehrter Herr Kniesel,
vielen Dank für Ihre Klarstellung und Erläuterung in Sachen KiTa-Küchenausbau Brunnenwiesenstraße/Kleines Zelgle in der Fragestunde des GR am 13.04.2021 (https://www.sindelfingen.de/start/Politik+Verwaltung/gemeinderat+13_14_04_2021.html).
Daran anknüpfend haben sich meinerseits weitere Fragen ergeben, um deren Beantwortung ich Sie schriftlich bitten würde. Da das Thema auch für die anderen Kinder- und Jugendbeauftragten mit Sicherheit von Interesse ist und hohe Haushaltsrelevanz besitzt, wäre eine Beantwortung vor oder in der kommenden Sitzung des ABB wünschenswert.
Die Fragen im Einzelnen:
1. Sie begründeten die Abkehr vom Beschluss des Gemeinderates aus dem Jahr 2016 in Sachen KiTa-Küchenausbau Brunnenwiesenstraße / Kleines Zelgle u.a. mit zu erwartenden, erheblichen Kostensteigerungen im Rahmen der vertiefenden Planungen und bekanntgewordenem „hohen Sanierungsaufwand mit fortschreitendem Gebäudealter". Um Kostensteigerungen in welcher Höhe geht es bei beiden Ausbauvorhaben konkret und woraus ergeben sich diese Kostensteigerungen? Wäre der Sanierungsaufwand geringer und die Kostensteigerungen vermeidbar gewesen, wenn man früher mit dem Küchenausbau begonnen hätte?
2. Seit wann hat die Verwaltung Kenntnis von den Umständen, die den Küchenausbau unwirtschaftlich bzw. nur mit erheblich höherem als dem 2016 prognostizierten Sanierungsaufwand umsetzbar werden lassen? Wann hat sie vor diesem Hintergrund intern beschlossen, final Abstand vom 2016 im Gemeinderat beschlossenen KiTa-Küchenausbau zu nehmen?
3. Warum wurde die endgültige Abkehr vom rechtskräftigen Gemeinderatsbeschluss in Sachen KiTa-Ausbau nicht früher, transparenter und proaktiv kommuniziert (sowohl gegenüber dem Gemeinderat, als auch gegenüber Interessenverbänden wie dem GEB KiTas), sondern erst 2021 auf Anfrage von Mitgliedern des Gemeinderats?
4. Wäre aus Sicht der Verwaltung nicht der zeitnahe Ausbau zumindest einer der beiden KiTa-Küchen zu vertretbaren Kosten und mit vertretbarem Sanierungsaufwand umsetzbar? (Wenn ja, welcher?)
5. Herr Kniesel führte aus, dass die Herangehensweise im Bereich KiTa-Küchen "grundsätzlich neu überdacht" werden soll. Wann ist mit einem neuen Vorschlag der Verwaltung zur Küchenkonzeption zu rechnen? Welche Optionen für den Küchenausbau werden hierbei konkret geprüft?
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Reinhardt
FDP-Fraktion
Interfraktioneller Antrag: Beitritt der Stadt Sindelfingen zur „Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus e.V.“ (ECCAR)
Interfraktioneller Antrag: Beitritt der Stadt Sindelfingen zur „Europäischen
Städtekoalition gegen Rassismus e.V.“ (ECCAR)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir, die Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, Freie Wähler Sindelfingen, SPD,
FDP und DIE LINKE im Sindelfinger Gemeinderat stellen folgenden Antrag:
Die Stadt Sindelfingen tritt der „Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus
e.V.“ (ECCAR) bei.
Begründung:
Sindelfingen ist eine internationale und weltoffene Stadt und Heimat für Menschen aus
mindestens 118 Nationen (Stand: 2010). Etwas mehr als die Hälfte der Sindelfinger
Bürgerinnen und Bürger hat einen Migrationshintergrund. Es ist für unsere Stadt daher
selbstverständlich, allen Ausprägungen von Rassismus entschlossen entgegentreten.
Die Europäische Städtekoalition gegen Rassismus wurde vor siebzehn Jahren auf
Initiative der UNESCO gegründet und ist ein internationales Netzwerk von Städten und
Gemeinden, die sich gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Diskriminierung und
einsetzen.
In Deutschland sind derzeit (Stand 04/2021) 46 Städte Mitglieder der ECCAR, darunter die
baden-württembergischen Städte Karlsruhe, Konstanz und Heidelberg.
Die Mitgliedsgemeinden der ECCAR orientieren sich an einem Zehn-Punkte-Aktionsplan,
der einen Handlungsleitfaden für sämtliche Mitgliedsgemeinden darstellt. Dieser deckt sich
in jeder Hinsicht mit den Zielen des vom Gemeinderat im November 2020 verabschiedeten
Integrationskonzepts. Durch den internationalen Austausch in einem großen Netzwerk wie
der ECCAR können aber zusätzlich wertvolle inhaltliche Impulse, Denk- und
Handlungsanstöße für die gelingende Umsetzung dieses Integrationskonzeptes und die
Sicherstellung eines guten Miteinanders aller Nationalitäten und Ethnien in unserer Stadt
gewonnen werden.
Die Mitgliedschaftsgebühr beträgt für Städte zwischen 20.000 - 100.000 Einwohnern pro
Jahr 500 Euro (Quelle: eccar.info).
gez. die Europabeauftragten
Öffnen mit Sicherheit nach Tübinger Vorbild: Corona-Modellprojekt für Sindelfingen
Öffnen mit Sicherheit nach Tübinger Vorbild:
Corona-Modellprojekt für Sindelfingen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Die FDP-Fraktion im Gemeinderat Sindelfingen stellt folgenden Antrag:
1. Die Stadt Sindelfingen beantragt beim Land Baden-Württemberg die Genehmigung,
einen Modellversuch für Öffnungen nach dem „Tübinger Modell“ durchzuführen,
sobald die Inzidenzwerte dies ermöglichen.
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, soweit noch nicht erfolgt, die Voraussetzungen
für die Umsetzung eines Modellversuchs nach Tübinger Vorbild
(Schnelltestinfrastruktur etc.) in Sindelfingen zu schaffen.
Begründung:
Seit einem Jahr befinden sich Gastronomie, Sport und Kultur sowie viele Branchen im
Dienstleistungssektor im totalen Lockdown. Landes- und Bundesregierung verwehren
ihnen bis zum heutigen Zeitpunkt jedwede Öffnungsperspektive. Auch dem Einzelhandel
fehlt seit einem Jahr trotz vereinzelter Phasen der Öffnung unter Auflagen Planbarkeit und
dauerhafte Perspektive. In Sindelfingen stehen aufgrund der Lockdown-Politik von Land
und Bund und der mit ihr einhergehenden Perspektivlosigkeit Existenzen auf dem Spiel.
Gastronomie, Kultur, Sport prägen das Gesicht unserer Stadt - doch allmählich wird der
permanente Lockdown für diese Lebensbereiche auch in unserer Stadt zum
„Knockdown“, wenn ihnen nicht alsbald eine Öffnungsperspektive gewährt wird. Gerade
Sindelfinger Kultureinrichtungen, Sportstätten, Bäderbetriebe und Gastronomiebetriebe
verfügen über Hygienekonzepte, die verantwortungsvolle Öffnungen zulassen, und
werden dabei von einer Lockdown-Politik aus Stuttgart und Berlin ausgebremst und in
ihrer Existenz bedroht. Es ist Zeit, kommunale Handlungsspielräume zu nutzen.
Die Stadt Tübingen hat mit ihrem Modellprojekt „Öffnen mit Sicherheit“ gezeigt, dass es
möglich ist, trotz anhaltender Corona-Pandemie verantwortungsvoll wichtige Teilbereiche
des täglichen Lebens zu öffnen. Dort können mit einem Corona-Schnelltest getestete
Personen zeitlich begrenzt am regulären gesellschaftlichen Leben (Gastronomie, Theater-,
Kino- und Kulturveranstaltungen, Sport- und Bäderbetrieb, Einzelhandel und mehr)
teilnehmen. Hierzu richtete die Stadt in Zusammenarbeit mit privaten
Betreiberunternehmen Schnellteststationen ein, die allen Bürgerinnen und Bürgern zur
Verfügung stehen. Im Falle eines negativen Testresultats erhalten Bürgerinnen und Bürger
einen Ausweis („Tagesticket“), der diesen negativ getesteten Personen die Nutzung von
Gastronomie-, Kino-, Kultur- und Sportangeboten ermöglicht. Zur Generierung
empirischer Daten zum Corona-Infektionsgeschehen hat das Sozialministerium diesen
Modellversuch vorab nach Schreiben des Tübinger Oberbürgermeisters Palmer
genehmigt. Die gewonnenen Daten und Erkenntnisse über das Infektionsgeschehen
während des Öffnungsmodells werden parallel wissenschaftlich durch das
Universitätsklinikum Tübingen überwacht und eingeordnet.
Dieses Modellprojekt lässt sich unserer Einschätzung nach auf Sindelfingen übertragen -
zumindest, wenn die derzeit hohen Inzidenzzahlen im Laufe der nächsten Tage und
Wochen sinken sollten. Uns sind keine organisatorischen Hürden in Sindelfingen bekannt,
die gegen den kurzfristigen Aufbau einer Infrastruktur an Schnellteststationen im
Stadtgebiet sprechen. Dort könnten „Tagestickets“ nach Tübinger Vorbild ausgegeben
werden. Gastronomiebetriebe, Sport- und Bädereinrichtungen, Handelsunternehmen
könnten öffnen; Kultur-, Theater- und Kinoveranstaltungen stattfinden und Erkenntnisse
über das Infektionsgeschehen in unserer Stadt gewonnen werden. Das Klinikum
Sindelfingen-Böblingen ist ein akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Tübingen,
hier könnte parallel zum Modellversuch eine wissenschaftliche Studienbegleitung
stattfinden. Die so in unserer Stadt gewonnenen Forschungsergebnisse über die
Verbreitung des Corona-Virus könnten einen wichtigen Beitrag bei der Entwicklung von
Strategien leisten, wie künftig ein Leben „mit dem Virus“ ohne permanente Shutdowns
ganzer Branchen organisiert werden kann.
Aufgrund ihrer Größe (65.000 Einwohner) und ihres vielfältigen „Branchenmixes“ eignet
sich die Stadt Sindelfingen unserer Einschätzung nach gut als Beispiel, um
verantwortungsvolle Öffnungen unterschiedlicher Lebensbereiche trotz Pandemie im
Rahmen eines Modellversuchs nach dem „Tübinger Weg“ zu ermöglichen, sobald das
Infektionsgeschehen en moderateres Niveau erreicht.
Jüngst haben sich 50 Kommunen im Land, darunter beispielsweise die Städte
Ludwigsburg, Singen oder Neckarsulm beim Land beworben (einige Wochen zuvor auch
bereits der Landkreis Böblingen). Das Sozialministerium hat mit Pressemitteilung vom 1.
April auf die auf Gewährung eines Modellprojekts nach Tübinger Vorbild Anträge von 50
Gemeinden im Land verlautbaren lassen, dass es diese aufgrund des momentan hohen
Infektionsgeschehens vorerst zurückstelle. Dies sollte die Stadtverwaltung aber bei der
Antragstellung keineswegs entmutigen. Das Sozialministerium kündigte in selbiger
Pressemitteilung nämlich an, die betreffenden Anträge wieder in den Blick zu nehmen,
sobald die Infektionszahlen dies zuließen. Unserer Meinung sollte daher gerade jetzt die
Zeit hoher Inzidenzwerte genutzt werden, um die Voraussetzungen für Öffnungen nach
dem Tübinger Modell in Sindelfingen zu schaffen, ein überzeugendes Konzept für den
Modellversuch vorzubereiten und schon jetzt eine entsprechende Interessenbekundung
beim Sozialministerium zu hinterlegen. So steigern wir durch gute und frühe Vorbereitung
unsere Chance, bei Eintreten eines moderateren Infektionsgeschehens zu denjenigen Kommunen zu zählen, denen seitens des Sozialministeriums schnell weitreichende
Öffnungen auf Modellbasis gewährt werden.
Sindelfingen stünde eine von der Verwaltungsspitze ausgehende Bemühung,
Gastronomie, Sport, Kultur und weiteren Branchen in unserer Stadt verantwortungsvoll
und wissenschaftlich begleitet eine Öffnungsperspektive zu gewähren, gut zu Gesicht.
gez.
Reinhardt, Knapp, Dr. Beyer, Dr. Baisch
FDP-Fraktion