Öffnen mit Sicherheit nach Tübinger Vorbild: Corona-Modellprojekt für Sindelfingen

Öffnen mit Sicherheit nach Tübinger Vorbild:
Corona-Modellprojekt für Sindelfingen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Die FDP-Fraktion im Gemeinderat Sindelfingen stellt folgenden Antrag:


1.
Die Stadt Sindelfingen beantragt beim Land Baden-Württemberg die Genehmigung,
einen Modellversuch für Öffnungen nach dem „Tübinger Modell“ durchzuführen,
sobald die Inzidenzwerte dies ermöglichen.


2.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, soweit noch nicht erfolgt, die Voraussetzungen
für die Umsetzung eines Modellversuchs nach Tübinger Vorbild
(Schnelltestinfrastruktur etc.) in Sindelfingen zu schaffen.


Begründung:


Seit einem Jahr befinden sich Gastronomie, Sport und Kultur sowie viele Branchen im
Dienstleistungssektor im totalen Lockdown. Landes- und Bundesregierung verwehren
ihnen bis zum heutigen Zeitpunkt jedwede Öffnungsperspektive.
Auch dem Einzelhandel
fehlt seit einem Jahr trotz vereinzelter Phasen der Öffnung unter Auflagen Planbarkeit und
dauerhafte Perspektive. In Sindelfingen stehen aufgrund der Lockdown-Politik von Land
und Bund und der mit ihr einhergehenden Perspektivlosigkeit Existenzen auf dem Spiel.
Gastronomie, Kultur, Sport prägen das Gesicht unserer Stadt - doch allmählich wird der
permanente Lockdown für diese Lebensbereiche auch in unserer Stadt zum
„Knockdown“, wenn ihnen nicht alsbald eine Öffnungsperspektive gewährt wird. Gerade
Sindelfinger Kultureinrichtungen, Sportstätten, Bäderbetriebe und Gastronomiebetriebe
verfügen über Hygienekonzepte, die verantwortungsvolle Öffnungen zulassen, und
werden dabei von einer Lockdown-Politik aus Stuttgart und Berlin ausgebremst und in
ihrer Existenz bedroht. Es ist Zeit, kommunale Handlungsspielräume zu nutzen.

Die Stadt Tübingen hat mit ihrem Modellprojekt „Öffnen mit Sicherheit“ gezeigt, dass es
möglich ist, trotz anhaltender Corona-Pandemie verantwortungsvoll wichtige Teilbereiche
des täglichen Lebens zu öffnen. Dort können mit einem Corona-Schnelltest getestete
Personen zeitlich begrenzt am regulären gesellschaftlichen Leben (Gastronomie, Theater-,
Kino- und Kulturveranstaltungen, Sport- und Bäderbetrieb, Einzelhandel und mehr)
teilnehmen. Hierzu richtete die Stadt in Zusammenarbeit mit privaten
Betreiberunternehmen Schnellteststationen ein, die allen Bürgerinnen und Bürgern zur
Verfügung stehen. Im Falle eines negativen Testresultats erhalten Bürgerinnen und Bürger
einen Ausweis („Tagesticket“), der diesen negativ getesteten Personen die Nutzung von
Gastronomie-, Kino-, Kultur- und Sportangeboten ermöglicht. Zur Generierung
empirischer Daten zum Corona-Infektionsgeschehen hat das Sozialministerium diesen
Modellversuch vorab nach Schreiben des Tübinger Oberbürgermeisters Palmer
genehmigt. Die gewonnenen Daten und Erkenntnisse über das Infektionsgeschehen
während des Öffnungsmodells werden parallel wissenschaftlich durch das
Universitätsklinikum Tübingen überwacht und eingeordnet.


Dieses Modellprojekt lässt sich unserer Einschätzung nach auf Sindelfingen übertragen -
zumindest, wenn die derzeit hohen Inzidenzzahlen im Laufe der nächsten Tage und
Wochen sinken sollten. Uns sind keine organisatorischen Hürden in Sindelfingen bekannt,
die gegen den kurzfristigen Aufbau einer Infrastruktur an Schnellteststationen im
Stadtgebiet sprechen. Dort könnten „Tagestickets“ nach Tübinger Vorbild ausgegeben
werden. Gastronomiebetriebe, Sport- und Bädereinrichtungen, Handelsunternehmen
könnten öffnen; Kultur-, Theater- und Kinoveranstaltungen stattfinden und Erkenntnisse
über das Infektionsgeschehen in unserer Stadt gewonnen werden. Das Klinikum
Sindelfingen-Böblingen ist ein akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Tübingen,
hier könnte parallel zum Modellversuch eine wissenschaftliche Studienbegleitung
stattfinden. Die so in unserer Stadt gewonnenen Forschungsergebnisse über die
Verbreitung des Corona-Virus könnten einen wichtigen Beitrag bei der Entwicklung von
Strategien leisten, wie künftig ein Leben „mit dem Virus“ ohne permanente Shutdowns
ganzer Branchen organisiert werden kann.


Aufgrund ihrer Größe (65.000 Einwohner) und ihres vielfältigen „Branchenmixes“ eignet
sich die Stadt Sindelfingen unserer Einschätzung nach gut als Beispiel, um
verantwortungsvolle Öffnungen unterschiedlicher Lebensbereiche trotz Pandemie im
Rahmen eines Modellversuchs nach dem „Tübinger Weg“ zu ermöglichen, sobald das
Infektionsgeschehen en moderateres Niveau erreicht.


Jüngst haben sich 50 Kommunen im Land, darunter beispielsweise die Städte
Ludwigsburg, Singen oder Neckarsulm beim Land beworben (einige Wochen zuvor auch
bereits der Landkreis Böblingen). Das Sozialministerium hat mit Pressemitteilung vom 1.
April auf die auf Gewährung eines Modellprojekts nach Tübinger Vorbild Anträge von 50
Gemeinden im Land verlautbaren lassen, dass es diese aufgrund des momentan hohen
Infektionsgeschehens vorerst zurückstelle. Dies sollte die Stadtverwaltung aber bei der
Antragstellung keineswegs entmutigen. Das Sozialministerium kündigte in selbiger
Pressemitteilung nämlich an, die betreffenden Anträge wieder in den Blick zu nehmen,
sobald die Infektionszahlen dies zuließen. Unserer Meinung sollte daher gerade jetzt die
Zeit hoher Inzidenzwerte genutzt werden, um die Voraussetzungen für Öffnungen nach
dem Tübinger Modell in Sindelfingen zu schaffen, ein überzeugendes Konzept für den
Modellversuch vorzubereiten und schon jetzt eine entsprechende Interessenbekundung
beim Sozialministerium zu hinterlegen. So steigern wir durch gute und frühe Vorbereitung
unsere Chance, bei Eintreten eines moderateren Infektionsgeschehens zu denjenigen Kommunen zu zählen, denen seitens des Sozialministeriums schnell weitreichende
Öffnungen auf Modellbasis gewährt werden.

Sindelfingen stünde eine von der Verwaltungsspitze ausgehende Bemühung,
Gastronomie, Sport, Kultur und weiteren Branchen in unserer Stadt verantwortungsvoll
und wissenschaftlich begleitet eine Öffnungsperspektive zu gewähren, gut zu Gesicht.


gez.

Reinhardt, Knapp, Dr. Beyer, Dr. Baisch

FDP-Fraktion


Kommunale Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung

Kommunale Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Die FDP-Fraktion im Gemeinderat stellt folgenden Antrag:


Die Stadt Sindelfingen schafft kommunale Sonderparkausweise und
Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen, die (noch) keinen
Rechtsanspruch auf einen blauen oder orangefarbenen Sonderparkausweis haben.

Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah einen entsprechenden Vorschlag für die
Ausgestaltung der Parkerleichterung auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur
Beschlussfassung vorzulegen.


Begründung:


Es ist uns ein wichtiges Anliegen, den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt
soziale Teilhabe und eigenständige Mobilität in allen Lebenslagen zu ermöglichen.
Dies gilt insbesondere für schwerbehinderte Mitmenschen, die in erheblicher Weise
auf barrierefreie Erreichbarkeit von Zielen des täglichen Lebens (Geschäfte,
öffentliche Einrichtungen) und kurze Wege zu diesen angewiesen sind. Der
automobile Individualverkehr spielt für diese Personengruppe eine erhebliche Rolle,
da eine Nutzung des ÖPNV mit erheblichen Mobilitätseinschränkungen keine
probate Alternative darstellt.


Gegenwärtig haben nur schwerbehinderte Menschen, die einer der in VwV-StVO zu
§ 46 aufgelisteten Personengruppen angehören, einen Anspruch auf Erteilung einer
Parkerleichterung in Form eines orangefarbenen oder blauen Sonderparkausweises
durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Dies bedeutet, dass beispielsweise
viele Personen mit einer Schwerbehinderung „Merkzeichen G“, die teils ebenfalls
erhebliche Mobilitätseinschränkungen und hohe Grade der Behinderung aufweisen,
nicht anspruchsberechtigt sind. Diesen Personen ist es folglich kaum oder nur unter
großen Kraftanstrengungen möglich, Ziele ihres täglichen Lebens in Sindelfingen aus eigener Kraft und ohne fremde Hilfe zu erreichen.
Einige Gemeinden im Land haben aufgrund der unbefriedigenden und lückenhaften
Anspruchsberechtigungsvoraussetzungen für die Erteilung eines blauen oder
orangefarbenen Sonderparkausweises bereits zusätzliche, kommunale
Parkerleichterungen geschaffen. Beispiele hierfür sind der Stellungnahme des
baden-württembergischen Verkehrsministeriums auf eine Anfrage der FDP/DVP-
Fraktion im Landtag vom 07.12.2020, Landtagsdrucksache 16/9471, zu entnehmen:

"In Radolfzell wurde im Jahr 2009 eine kommunale Parkerleichterung für
schwerbehinderte Menschen für den Geltungsbereich der Großen Kreisstadt
Radolfzell eingeführt. Die kommunale Parkerleichterung setzt als
Zugangsvoraussetzung lediglich das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis
und die Bürgereigenschaft der Stadt Radolfzell voraus. Die kommunale
Parkerleichterung erlaubt es, bewirtschaftete Parkstände und Parkplätze ohne
Entrichtung einer Parkgebühr für maximal 24 Stunden am Stück zu nutzen. Die Stadt
Radolfzell verzichtet hin- sichtlich dieser Parkerleichterung somit zugunsten der
Schwerbehinderten auf die Parkgebühren nach der Parkgebührensatzung.

Von der Stadt Achern werden Parkausweise, die auf das Stadtgebiet beschränkt
sind, ausgegeben. Ausgestellt werden die Ausweise an Personen, die durch das
Anspruchsraster fallen und einen GdB von 70 Prozent nachweisen oder eine
Gehbehinderung in anderer Weise glaubhaft darlegen können.

In Waldshut-Tiengen dürfen Inhaber/-innen von Schwerbehindertenausweisen mit
dem Merkzeichen „G“ im Stadtgebiet im Bereich von Parkscheinautomaten und im
eingeschränkten Haltverbot eine Stunde unentgeltlich parken.

In Schwetzingen besteht die Möglichkeit für Schwerbehinderte, die noch nicht die
Voraussetzungen für die Erteilung eines blauen oder orangefarbenen Sonderpark-
ausweises erfüllen, eine kostenlose Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Damit kann
an Stellen, die durch VZ 314 StVO oder VZ 315 StVO gekennzeichnet sind und für
die durch Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die
zulässige Zeit hinaus geparkt werden bzw. an Parkscheinautomaten ohne Ent-
richtung der Gebühr geparkt werden.

Die Städte Weinheim und Bruchsal melden, dass ggf. zeitlich befristete
Sonderparkberechtigungen für Personen gewährt werden, bei denen das Verfahren
zur Anerkennung der Behinderung noch nicht abgeschlossen ist und bei denen nach
Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde die Voraussetzungen vorliegen könnten.“

Die entsprechenden Parkerleichterungen für Personengruppen, die nicht nach VwV-
StVO zu § 46 anspruchsberechtigt sind, können Inspiration und Beispiel für ein
entsprechendes, kommunales Parkerleichterungsangebot der Stadt Sindelfingen
liefern.


gez.

Knapp, Reinhardt, Dr. Beyer, Dr. Baisch, FDP-Fraktion


Einrichtung eines app-basierten, digitalen Parkmanagement-Systems

Einrichtung eines app-basierten, digitalen Parkmanagement-Systems

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Wir fordern die Stadtverwaltung auf, die Beschaffung und Einführung eines kommerziell
erhältlichen digitalen Parkmanagement-Systems zur kundenfreundlichen, effizienten und
umweltschonenden Bewirtschaftung der städtischen oberirdischen Parkflächen im Bereich
Innenstadt mit der Möglichkeit der Erweiterung zu überprüfen.


Begründung:


Um die Parksituation effektiver, umweltschonender und kundenfreundlicher zu gestalten sollen
folgende Kriterien an das digitale Parkmanagement angelegt werden:


1. Kundenfreundlichkeit


a. Als Übergangslösung müssen Kunden für min. 5 Jahre auch ohne die
Installation einer App oder andere technische Hürde die Parkplätze nutzen
können


b. Digitalisierung der Anwohnerparkausweise


2. Effizienz


a. Digitale Sensoren oder App basierte Lösung als Grundlage statt der
Ersatzbeschaffung neuer Parkscheinautomaten (Park-App nach Münchner Vorbild)


b. Einsparung von Personalkosten im Ordnungsamt durch elektronisch
unterstütze gezielte Parkkontrolle


3. Umweltschonung


a. Reduktion des Parksuchverkehr durch Parkleitsystem


gez.
Steffen Vietz Maximilian Pfeffer Tobias Bacherle Alina Kroschwald Maximilian Reinhardt


Digitales Parkleitsystem in der Sindelfinger Innenstadt

Digitales Parkleitsystem in der Sindelfinger Innenstadt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Die FDP-Fraktion im Sindelfinger Gemeinderat stellt folgenden Antrag:
Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen beschließt die Einrichtung eines digitalen Parkleitsystems
im Bereich der Sindelfinger Innenstadt.


Öffentliche Parkplätze im Bereich der Stadt sowie die Marktplatztiefgarage sollen hierzu mit
Sensoren ausgerüstet werden, welche in Echtzeit Daten zu Belegstatus und Auslastung des
Parkraums erheben und diese direkt an den Autofahrer kommunizieren. Dieser kann mittels einer
App oder in seinem Navigationssystem auf diese Daten zugreifen und erhält so einen
transparenten Überblick über freie Parkflächen in der Innenstadt.


Begründung:


Der Parkplatz-Suchverkehr macht einen erheblichen Teil des Automobilverkehrs in der
Sindelfinger Innenstadt aus. Durch die gezielte Information des Autofahrers über freie, nahe
gelegene Parkmöglichkeiten kann dieser schnell und zielgerichtet den für ihn optimalen Parkplatz
ansteuern. Der Suchverkehr wird hierdurch erheblich reduziert, was gerade angesichts der durch
Falschparker, Verkehrsbehinderungen im Rahmen von (künftigen) Baustellen und Zufahrtsverkehr
zu Innenstadt-Veranstaltungen einen wichtigen Beitrag zur Entspannung der Verkehrssituation in
der Innenstadt leistet. Ein intelligentes Parkleitsystem ist insofern ein wichtiger Beitrag zur
Optimierung und Verflüssigung des Verkehrs in der Sindelfinger Innenstadt und ermöglicht dem
Bürger, schnell und zielgerichtet ans gewünschte Ziel zu kommen.


Die Reduktion des Suchverkehrs trägt ferner zur Minimierung des Feinstaub- und
Lärmaufkommens im Bereich der Innenstadt bei und führt somit zur Verbesserung der dortigen
Luft- und Aufenthaltsqualität. Die Erfahrungen von Städten wie Mannheim und Braunschweig,
welche in den vergangenen Jahren digitale Parkleitsysteme der hier angedachten Funktionsweise
im Bereich der Innenstädte einführten, bestätigen dies.


Die Digitalisierung der Mobilität ist zudem ein essenzieller Schritt auf dem Weg hin zur Smart City,
ein digitales Parkleitsystem mithin ein wichtiger Baustein der derzeit aufzustellenden „Digitalen
Agenda“ unserer Stadt und ein wichtiger Baustein eines zukunftsfesten Mobilitätskonzepts für
Sindelfingen.


Finanzierung:


Die Kosten für die Installation eines Parkleitsystems variieren je nach Anzahl der ausgestatteten
Parkplätze und technischer Umsetzung - hier ist einer entsprechenden auf die spezifische
Situation in der Sindelfinger Innenstadt eingehende Kalkulation durch die Stadtverwaltung nicht
vorzugreifen. Neben einer Komplettfinanzierung durch die Stadt Sindelfingen böte sich zudem die
Kooperation mit einem Träger aus Privatwirtschaft oder Wissenschaft an. Dem letzteren Ansatz entspricht das Vorgehen der Stadt Braunschweig, welche die Errichtung eines Parkleitsystems
durch das private Startup „AIRPARK" mit 10.000 aus kommunalen Mitteln bezuschusst. Auch
Fördermöglichkeiten durch Bund oder Land können geprüft werden.


gez.
Maximilian Reinhardt
im Namen der FDP-Fraktion


Gebührenfreies Parken: „Brezeltarif“ in der Sindelfinger Innenstadt

Gebührenfreies Parken: „Brezeltarif“ in der Sindelfinger Innenstadt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Die Fraktionen der CDU und der FDP im Gemeinderat der Stadt Sindelfingen fordern die
Stadtverwaltung auf, das Parken auf den öffentlichen Parkplätzen im Bereich der Innenstadt ab
dem 1. Januar 2020 für die Parkdauer von 30 Minuten gebührenfrei zu realisieren.
Der Bereich der Innenstadt umfasst hierbei das Gebiet innerhalb der Gartenstraße,
Bleichmühlestraße, Gansackerweg, Vaihinger Straße, Rathausplatz, Seemühlestraße,
Ziegelstraße, Stiftstraße, Corbeil-Essonnes-Platz, Hirsauer Straße, Liebenzeller Straße, Maichinger
Straße, Grabenstraße, Wettbachstraße, Mercedesstraße, je einschließlich der genannten Straßen.


Begründung:


Die Sindelfinger Innenstadt zeichnet sich durch ein vielfältiges an Gastronomie, Einzelhandel,
medizinischen Versorgungsdienstleistern und kulturellen Angeboten aus. Dennoch ist in
Sindelfingen der Trend zu verzeichnen, dass die Bürgerinnen und Bürger die Innenstadt immer
weniger als Einkaufs- und Erlebnishotspot annehmen. Im Sinne der enorm wichtigen Belebung
und weitergehenden Attraktivierung der Innenstadt sehen wir es daher als geboten, den
Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu diesen Angeboten nicht durch unnötige Kosten zu
erschweren.


Kostenfreie Parkmöglichkeiten würden Markt- und Arztbesuche oder den Einkauf in der
Sindelfinger Innenstadt komfortabel gestalten und zum Wiederkommen anregen.
Angesichts der kostenfreien Parkmöglichkeiten in nahen innenstadtnahen Einkaufszentren und
der zunehmenden Bedeutung des Online-Shoppings ist es wichtig, die durch die Gebühren von
0,20 pro angefangene 20 Minuten vorhandenen Hürden für das Shopping in der Innenstadt
abzubauen. Insbesondere die Innenstadt ist als hierbei Parkzone für die Belebung des
Sindelfinger Einzelhandels maßgeblich - dass Besucherinnen und Besucher der
Innenstadtgeschäfte oder des Wochenmarkts mit vollen Einkaufstüten in volle Busse steigen, um
außerhalb gelegene, derzeit günstigere Parkzonen zu erreichen, ist eine an der Realität vorbei
gehende Vorstellung.


gez.
Steffen Vietz

im Namen der CDU-Fraktion

Maximilian Reinhardt

im Namen der FDP-Fraktion