Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle folgende schriftliche Anfrage zum Thema Sterncenter:
1. Steht die Stadtverwaltung angesichts der großen Bedeutung des Sterncenters für die Innenstadt in regelmäßigem Austausch mit der Eigentümer- und Betreibergesellschaft des Sindelfinger Sterncenters über gemeinsame Vorhaben und die Weiterentwicklung des Centers?
2. Falls ja, gibt es konkrete Vorhaben zu einer weitergehenden Zusammenarbeit (etwa gemeinsame verkaufsoffene Sonntage, Beteiligung des Sterncenters an Innenstadt-Aktionen, Aufbau städtischer „Präsenz“ etwa in Form von Bürgerservices im Sterncenter etc.)?
3. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Rolle des Sterncenters als Frequenzbringer für die Sindelfinger Innenstadt; sowohl gegenwärtig als auch in den kommenden 10-20 Jahren? Blickt sie in Kenntnis des aktuellen Leerstands und der Trendentwicklung im Einzelhandel in puncto Sterncenter optimistisch in die mittel- bis langfristige Zukunft?
4. Gibt es gegenwärtig Erwägungen oder gar Gespräche seitens der Sindelfinger Stadtverwaltung, das Sterncenter von der gegenwärtigen Eigentümergesellschaft zu erwerben oder anzumieten und anschließend das Grundstück einer anderen Nutzung zuzuführen? Wie hoch schätzt sie – ein Veräußerungsinteresse der Eigentümergesellschaft unterstellt – die notwendigen Investitionskosten für den hypothetischen Erwerb des Sterncenters durch die Stadt Sindelfingen (Sanierungs-, Abriss-, Umbau- oder ähnliche Kosten ausgenommen)?
5. Falls es gegenwärtig keine Erwerbsüberlegungen gibt: gab es solche Erwägungen verwaltungsseitig in der Vergangenheit? Wenn ja, warum wurden diese aufgegeben?
6. Hat die Stadtverwaltung Kenntnis von Erwerbs- und Umnutzungsinteresse privater Dritter im Hinblick auf das Sterncenter in den vergangenen Jahren?
7. Würde nach gegenwärtiger baurechtlicher Situation auf dem Gelände des Sterncenters eine Wohnbebauung grundsätzlich zulässig sein? Welche anderweitigen Nutzungen wären anstelle der gegenwärtigen Verwendung des Grundstücks als Einkaufscenter dort grundsätzlich baurechtlich zulässig?
Ich bitte um zeitnahe, schriftliche Beantwortung der Fragen und um die Mitteilung der Antworten an das gesamte Gemeinderatsgremium.
Vielen Dank im Voraus und
Beste Grüße
Maximilian Reinhardt