Unterstützen Sie die FDP im Kreis Böblingen
Spenden Sie für die lokale Parteiarbeit - der Staat fördert Ihr Engagement.
Der Staat honoriert Ihre Unterstützung unserer Demokratie mit großzügigen Steuerermäßigungen. Was Sie hierzu beachten müssen, erläutern wir Ihnen auf dieser Seite.
Unser Spendenkonto des Ortsverbands
IBAN: DE44603501300000037963
BIC: BBKRDE6BXXX
Kreditinstitut: KSK Böblingen
Nützliche Informationen
- Spenden als Beitrag zur Demokratie
- Neben der Stimme am Wahltag und der Mitgliedschaft ist die Spende die dritte wesentliche Säule für die Unterstützung einer Partei durch die Bürger.
- Parteien sind berechtigt, Spenden in unbegrenzter Höhe anzunehmen.
- Spenden sind ein wichtiger und sehr persönlicher Beitrag des einzelnen Bürgers für die Politik seiner Wahl und Ausdruck persönlicher Willensbekundung.
- Eine Spende an eine Partei stärkt die Demokratie in Deutschland.
(dank staatlicher Förderung von Parteispenden)
Spenden an Parteien sind steuerlich abzugsfähig
Als Privatperson können Sie Ihre Spende an die FDP bis zu 3.300 € im Jahr steuerlich geltend machen, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden.
Eine Spende von 500 € kostet Sie im günstigsten Fall 250 € und bedeutet für die FDP bis zu 690 €, denn:
1. Die steuerliche Vergünstigung ist gestaffelt.
Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EstG exakt 50% der gespendeten Summe von der Steuerschuld abgezogen. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Höhe des individuellen Steuersatzes.
2. Jeder Euro, den Sie uns spenden, ist für uns bis zu 1,38 € wert.
Für Spenden bis zu 3.300 € je natürlicher Person und Jahr bekommt die FDP zusätzlich für jeden Spendeneuro bis zu 0,38 € im Rahmen der staatlichen Unterstützung der Parteien.
Das heißt: Eine Spende von 500 € kostet Sie also durch die steuerliche Abzugsfähigkeit tatsächlich nur 250 €. Für die FDP aber erhöht sie sich in Abhängigkeit von der Obergrenze der staatlichen Zuschüsse auf maximal 690 €.
Zusätzliche Hinweise
Steuerliche Vergünstigungen genießen ausschließlich natürliche Personen.
Spenden von juristischen Personen sind natürlich zulässig und gewünscht, können aber steuerlich nicht abgesetzt werden.
Spenden von Personengesellschaften werden wie Spenden von juristischen Personen behandelt, es sei denn, sie können einzelnen natürlichen Personen zugerechnet werden.
Für Spenden von Berufsverbänden und steuerbegünstigten Verbänden gelten Sonderbestimmungen, über die wir erforderlichenfalls gerne Auskunft geben.
Anonyme Spenden über 500 € dürfen nicht angenommen werden.
Für Spender, die weder deutsche Staatsbürger noch EU Bürger sind, gilt: Spenden über 1.000 € dürfen nicht angenommen werden.
Barspenden über 1000 € dürfen nicht angenommen werden.
Alle Spenden sind unter Angabe von Name und Anschrift des Spenders mit dem Rechenschaftsbericht der FDP zu veröffentlichen, sofern die Spenden den Betrag von 10.000 € je Person und Kalenderjahr überschreiten.
Großspenden von über 50.000 € müssen unverzüglich dem Bundestagspräsidenten gemeldet und von diesem zeitnah veröffentlich werden.
Für Parteimitglieder gilt: Mitgliedsbeiträge und Spenden werden als Zuwendungen zusammengefasst, die als Gesamtsumme steuerlich geltend zu machen ist.
Stand: April 2020