Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die FDP-Fraktion stellt folgenden Antrag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auch 2023 die Erhebung von
Sondernutzungsgebühren für Flächen der Außengastronomie auszusetzen sowie
auch künftig Erweiterungsanträge der Gastronomiebetriebe für Außenflächen mit den
zuständigen, verwaltungsinternen Stellen im Rahmen der rechtlichen
Umsetzbarkeiten unbürokratisch und schnell zu prüfen.

Begründung:

In den vergangenen beiden Jahren setzte die Stadtverwaltung aufgrund der
coronabedingten Mehrbelastungen für die Gastronomiebetriebe die Erhebung von
Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie auf entsprechende Anträge der
FDP-Fraktion hin aus.

2023 sind die Corona-Belastungen für die Gastronomiebetriebe zwar geringer als in
den Vorjahren, dafür belasten Inflation, Fachkräftemangel und insbesondere die
Energiepreissteigerungen die Betriebe finanziell massiv.

Die Stadtverwaltung sollte daher auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren in
der Außengastronomie abermals verzichten, um den Betrieben eine entbehrliche
Mehrbelastung zu ersparen, und verkehrsrechtlich vertretbare Flächenerweiterungen
unbürokratisch ermöglichen.

gez.

Reinhardt

FDP-Fraktion