Sehr geehrter Herr Reinhardt,
im Folgenden beantworten wir Ihre Mail vom 04.09.2020.
Wir bedauern, dass wir aufgrund des außerordentlich hohen Arbeitsanfalls etwas länger zur Bearbeitung benötigt haben und bitten um Verständnis.
Wir haben Ihre Fragen in Themenblöcken beantwortet und haben zusätzliche Anlagen beigefügt.
Zur Information aller Mitglieder des Gemeinderats erhalten diese unsere Beantwortung in Kopie und Ihre Fragen ebenfalls in der Anlage (Anlage 1).
1. Frageblock 1 („Breitbandversorgung“)
- Im Juli 2018 wurde vom Gemeinderat der Stufenplan zur Anbindung der Sindelfinger Schulen an das Glasfasernetz der Stadtwerke beschlossen (SV 177/2018). Ende des Jahres 2020 werden somit alle Sindelfinger Schulen – mit Ausnahme der Grundschule Darmsheim (hier laufen aktuell Gespräche mit den Stadtwerken) – in städtischer Trägerschaft über einen Glasfaserhausanschluss und einer entsprechenden Vernetzung zum Server verfügen und die Möglichkeit haben mit der Buchung eines entsprechenden Tarifs der Stadtwerke die Glasfasergeschwindigkeit zu nutzen.
- In der anhängenden Übersicht (Anlage 2) sind die Glasfaseranschlüsse sowie die gebuchten Internetgeschwindigkeiten der Schulen (laut Vertrag; Stand September 2020) aufgeführt.
- Einschränkungen bei der Konzeption zur Digitalisierung der Schulen gab es nicht. Mit der Umsetzung des Stufenplans können alle Sindelfinger Schulen in städtischer Trägerschaft rechtzeitig an das Glasfasernetz der Stadtwerke angeschlossen werden.
2. Frageblock 2 („DigtialPakt Schule“)
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- Wir verweisen auf den Sachstandsbericht im Ausschuss für Bildung und Betreuung vom 27. November 2019.
- Grundsätzlich sind nicht die Schulen, sondern der Schulträger antragsberechtigt.
- Zentrale Voraussetzung für eine Antragsstellung war bis zur Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 16. Juli 2020 die Vorlage eines Medienentwicklungsplans der jeweiligen Schule, welcher vom Landesmedienzentrum geprüft wurde und für welcher ein (Freigabe-) Zertifikat für die Beantragung der Fördergelder ausgestellt wurde.
- Die Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 16. Juli 2020, dass DigitalPakt-Förderanträge auch ohne das Freigabezertifikat bzw. ohne Medienentwicklungspläne gestellt werden können, war für alle Schulen und Schulträger überraschend. Damit beabsichtigt das Kultusministerium die Schulen und Schulträger mit einer schlankeren Antragsstellung zu entlasten.
- Die Rechtsgrundlage, dass DigitalPakt-Förderanträge auch ohne Medienentwicklungspläne gestellt werden können, gibt es jedoch nach wie vor noch nicht, sodass die angekündigte Verfahrensänderung bisher nach wie vor eine Ankündigung darstellt und noch nicht rechtskräftig ist.
- Durch eine Mitteilung vom Städtetag vom 09.10.2020 haben die Schulträger nun erfahren, dass sich die Rechtsgrundlage noch in der Abstimmung zwischen Bund und Ländern befindet und dass die Schulträger dennoch schon einmal Förderanträge auch ohne Medienentwicklungspläne der Schulen bei der L-Bank stellen können.
- Aktuell haben wir von 5 Schulen freigegebene Medienentwicklungspläne und das Zertifikat des Landesmedienzentrums für die Beantragung von Fördermitteln vorliegen. Dabei handelt es sich um die Realschule Goldberg, das Gymnasium Unterrieden, das Goldberg-Gymnasium, die Grundschule Sommerhofen und die Gemeinschaftsschule Goldberg.
- Es wurde bisher ein DigitalPakt-Förderantrag für das Gymnasium Unterrieden gestellt, welcher von der L-Bank am 08. Oktober 2020 genehmigt wurde.
- Aus Sicht der Verwaltung ist der Antragsprozess nicht unbürokratisch und praxisnah. Das wäre er, wenn die Fördermittel dem Schulträger ohne Antragsstellung zur Verfügung gestellt werden würden und der Schulträger die Mittel verausgaben darf und im Nachgang per Verwendungsnachweis die zweckentsprechende Verwendung nachweisen könnte. So ist bspw. beim „Sofortausstattungsprogramm mit digitalen Endgeräten“, welches vor der Sommerpause initiiert wurde, der Prozess.
- Aktuell läuft der Antragsprozess und die Abwicklung wie folgt:
– Antragsstellung bei der L-Bank (für jede Schule einzeln)
– Erhalt des Zuwendungsbescheides
– Nach Eintreten der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides kann eine Abschlagszahlung in Höhe von max. 60 % der bewilligten Zuwendung angefordert werden, sofern entsprechende zuwendungsfähige Ausgaben nachgewiesen werden und der Betrag 10.000 € übersteigt.
– Die Schlusszahlung erfolgt erst, wenn der Verwendungsnachweis geprüft wurde. Der Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung muss innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Vorhabens, jedoch spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes eingereicht werden.- Grundsätzlich befürwortet die Verwaltung die angekündigte Änderung im Verfahren. Da der Medienentwicklungsplan der Schule jedoch (den aktuellen Informationen nach) zwingend spätestens bei der Abrechnung der Maßnahme vorliegen muss, d.h. also spätestens 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme, gibt es zwar einen Zeitgewinn aus Sicht der Verwaltung, jedoch bleiben die Voraussetzungen, nämlich u.a. die Vorlage eines Medienentwicklungsplanes für den Abruf der Fördermittel im Prinzip die gleichen.
3. Frageblock 3 („Sonstiges“.)
- Die Schulen verfügen über ein Medienbudget, welches ihnen jährlich zur Verfügung gestellt wird und über welches entsprechende Dienstleistungen bezahlt werden können.
- Grundsätzlich wären für eine schnellere Maßnahmenumsetzung Vergabeerleichterungen sehr hilfreich. Bei Maßnahmen wie der flächendeckenden WLAN-Ausstattung unserer Sindelfinger Schulen sind wir aktuell ohne Weiteres bei einer europaweiten Ausschreibung mit entsprechenden Fristen. Damit zudem grundsätzlich Handlungsfähigkeit gegeben ist, sollte die Verwaltung möglichst zusätzliche Handlungsmöglichkeiten erhalten, damit bspw. Ausschreibungen gestartet werden können. Entsprechende Vorschläge sind in Vorbereitung.
Wie Sie den Antworten entnehmen können sind wir auf einem guten Weg in einem komplexen und umfangreichen Themenfeld.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne melden.
Freundliche Grüße
Christian Gangl
Erster Bürgermeister