Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die FDP-Fraktion stellt folgende Anträge:


1. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird für 2023 und für 2024 auf 370 v.H.
festgesetzt.


2. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird für 2023 und 2024 auf 370 v.H. festgesetzt.
Der Gemeinderat erklärt seine Absicht, den Hebesatz nach Inkrafttreten des neuen Grundsteuergesetzes so festzusetzen, dass das Gesamtaufkommen 2023 auf der Grundlage eines Hebesatzes von 370 v.H. nicht überschritten wird.


3. Die Bildung eines Gesamtbudgets Personalaufwendungen wird aufgehoben. Die in den Teilhaushalten enthaltenen Ansätze für Personalaufwendungen werden mit den in den Teilhaushalten enthaltenen Ansätzen für laufende Ausgaben (Sachausgaben, nicht aber Investitionen) für gegenseitig deckungsfähig erklärt (Dezentrale Personalkostenbudgetierung).


4. Im Einzelplan 20 werden Mittel für eine externe Untersuchung in Höhe von 100.000 Euro vorgesehen. Die Untersuchung soll der Verwaltung und dem Gemeinderat bis zum 1. Quartal 2024 Vorschläge unterbreiten, wie der Gebäudebestand der Stadt Sindelfingen dauerhaft um mindestens 20 Prozent reduziert werden kann.


5. Für das Haushaltsjahr 2024 wird nach § 24 GemHVO ein globaler Minderaufwand von 1 Prozent aller Aufwendungen angesetzt, der vorwiegend in den Teilhaushalten 10, 50, 20, 32, 40, 52, 60, 65 und 67 zu erwirtschaften ist.


6. Im Einzelplan 32 werden die Erträge aus Bußgeldern für das Jahr 2024 auf 2.500.000 Euro (statt auf 3.000.000 Euro) angesetzt.

7. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat ein Konzept vorzulegen, wie die Stadt Sindelfingen für (neu einzustellende) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis 30 Jahre attraktiver werden kann.


8. Im Stellenplan sollen zusätzliche Stellen für Auszubildende / Studierende im dualen Studium / Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung vorgesehen werden.


9. Mit der Stadt Böblingen werden Verhandlungen aufgenommen mit dem Ziel, der CCBS GmbH Eigenkapital in Höhe von 10 Mio. zuzuführen und dadurch den jährlich
erforderlichen Betriebszuschuss (Verlustausgleich) auf absehbare Zeit auf 200.000 Euro pro Gesellschafter zu begrenzen.


10. Die Stadt Sindelfingen bekennt sich zur „schwarzen Null“. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die dem Gemeinderat vorzulegenden Haushaltsplanentwürfe für die Jahre 2025/2026 ff. stets so zu konzipieren, dass die jährlichen laufenden Ausgaben die Einnahmen nicht übersteigen und so ein Defizit im Ergebnishaushalt vermieden wird.


Hierzu notwendige Konsolidierungsmaßnahmen sind dem Gemeinderat vorzuschlagen.


11. Ein Effizienzprogramm für die Stadtverwaltung wird aufgelegt, gegebenenfalls mit externer Begleitung.
Im Kern der Untersuchungen zur Effizienzsteigerung sollen stehen:


Möglichkeiten, Arbeitsprozesse schneller und einfacher zu gestalten

Möglichkeiten zur Reduktion von Steuerungskomplexität durch die Etablierung von „Lean Management“-Ansätzen

Revision der gegenwärtigen Aufbau- und Ablauforganisation / Ämterstruktur im Rathaus unter Effizienzgesichtspunkten

Aufzeigen von strukturellen Personalreduktionsmöglichkeiten, etwa im Zuge
fortschreitender Digitalisierung
12. Die Haushaltsposition „Klimaheld/Klimaheldin an Grundschulen“ (S. 405, 42710060 Öffentlichkeitsarbeit) wird gestrichen.


13. Der Verlustausgleich für die WSG (S. 201, 43150000 Zuschüsse an verbundene
Unternehmen) wird im Jahr 2023 um 48.000 EUR und im Jahr 2024 um 49.000 EUR –
jeweils in Höhe des Mitgliedsbeitrags für den Regio Stuttgart e.V. – vermindert. Auf die WSG wird eingewirkt, die kostspielige Mitgliedschaft im Regio Stuttgart e. V. (48.000 EUR im Jahr 2023; 49.000 EUR im Jahr 2024; S. 202, 44293010 Mitgliedsbeiträge) zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beenden.


14. Die Stadtverwaltung wird beauftragt,

darzulegen, inwiefern die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Bau- und Liegenschaftsvermessung sowie der Bereitstellung von Geodaten durch Mitarbeiter der Stadt Sindelfingen unentbehrlich ist;

die aus einer möglichen Streichung solcher Dienstleistungen resultierenden
Einsparpotenziale im Haushalt (TH61, 5111, S. 473ff.) aufzuzeigen.

• die Auswirkungen einer Streichung solcher Dienstleistungen auf den Stellenplan
darzulegen sowie darzulegen, inwiefern die bislang mit solchen Dienstleistungen
betrauten Mitarbeiter anderweitig im Bereich Bauen & Planen eingesetzt werden
könnten.

15. Die Haushaltsansätze für das Dezernat III werden um den Betrag der Kosten
herabgesetzt, die jährlich durch den Gestaltungsbeirat verursacht werden.

16. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat Einsparpotenziale hinsichtlichder im Haushalt für das Jahr 2024 angesetzten Reise- und Bewirtungskosten des Gemeinderats und der Bürgermeister aufzuzeigen und diese – aufgeschlüsselt auf die betreffenden Teilhaushaltspositionen – zu quantifizieren.

17. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Einsparpotenziale durch Aufgabenprivatisierung, insbesondere im Bereich defizitärer Regiebetriebe, zu untersuchen und dem Gemeinderat darzulegen.

18. Die personellen Kapazitäten im Amt für Digitalisierung werden bedarfsgerecht
aufgestockt; sofern möglich, auch durch rathausinterne Umstrukturierung.
gez. Reinhardt, Knapp u.a.
FDP-Fraktion